Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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die dritte Abtheilung aus den Referendären: 
Bonhöfer, 
Gwinnerz; 
(vorbehältlich der Entschließung über Einreihung weiterer Candidaten in die zweite und 
dritte Abtheilung); 
die vierte Abtheilung aus den Referendären: 
Gulden, 
Hofacker, 
Mörike, 
Reuß, 
Roth; 
die fünfte Abtheilung aus den Referendären: 
Heinle, 
Kleinknecht, 
Römer, 
Umfried, 
Wolbach, 
Rösler. 
Die Candidaten der zweiten Abtheilung haben 
Freitag den 3. November d. J., 
diejenigen der dritten Abtheilung 
Freitag den 10. November d. J., 
diejenigen der vierten Abtheilung 
Freitag den 17. November d. J., 
diejenigen der fünften Abtheilung 
Freitag den 24. November d. J. 
in Stuttgart sich einzufinden, und an den bezeichneten Tagen, Nachmittags zwischen drei und 
fünf Uhr, auf der Kanzlei des Obertribunals sich zu melden, um daselbst weitere Anweisung 
zu empfangen. 
Stuttgart den 17. Oktober 1848. 
Für den Departements-Chef: 
Harpprecht.
	        
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