Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Uebertragung desselben an den Post-Expeditor Beutter daselbst, unter Verleihung des Prä— 
dikats „Posthalter,“ genehmigt. 
Stuttgart den 8. Okltober 1848. 
Duvernoy. 
b) Bekannimachung, betreffend die Verleihung eines Patents an den Instrumentenmacher Bernhard 
Klinkerfuß in Stuttgart auf die von ihm erfundenen Pianinos ohne Aufsätze. 
Seine Königliche Majestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 11. d. M. 
dem Instrumentenmacher Bernhard Klinkerfuß in Stuttgart das nachgesuchte Erfindungs- 
patent auf die von ihm erfundenen Maninos ohne Aufsätze mit fünfjähriger Dauer gnädigst 
verliehen; was biemit, unter Beziehung auf den VII. Abschnitt der revidirten allgemeinen 
Gewerbeordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Stuttgart den 13. Oktober 1848. 
Duvernoy. 
-P) Verleihung der silbernen Civil-Verdienst-Medaille an den Schultheißen Häußler. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 18. d. M. dem 
Schultheißen Häußler in Baltringen, Oberamts Laupheim, in gnädigster Anerkennung 
seiner durch die bewirkte Ent= und Bewässekung einer größern Wiesenfläche auf der dortigen 
Markung sich erworbenen landwirthschaftlichen Verdienste, die silberne Civil-Verdienst-Me- 
daille zu verleihen geruht haben; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 19. Oktober 1848. 
Duvernoy. 
4) Bekanntmachung, betreffend das der Postverwaltung gestattete Nebeneinanderspannen von drei 
Pferden auf der Postroute von Urach nach Herrenberg. 
Durch böchste Entschließung vom 18. d. M. ist der Postverwaltung das Nebeneinander- 
spannen von drei Pferden auf der Postroute von Urach nach Herrenberg im Wege der Dis- 
pensation gestattet worden. 
Stuttgart den 19. Oktober 1848. 
Duvernoy.
	        
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