Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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4) Die Bewerber um die mit einem Einkommen von 600 fl. nebst freier Wohnung 
verbundene Reallehrstelle in Neuenbürg haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Stu- 
dienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
5) Das durch Beförderung des seitherigen Verwalters des Interkalarfonds der 
katholischen Kirchenstellen erledigte widerrufliche Amt eines Verwalters dieses Fonds wird in 
Verbindung mit der gleichfalls widerruflichen Stelle eines außerordentlichen Kanzlei-Assisten- 
ten bei dem katholischen Kirchenratbe wieder besetzt werden. Der Jahresgehalt beträgt 800 fl. 
Die Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden, 
und sich unter Vorlegung von Nationallisten, Sitten= und Dienstprüfungs-Zeugnissen über 
ihre Tüchtigkeit im Rechnungsfache und zu Expeditions-Geschäften jeder Art, auch darüber 
auszuweisen, daß sie im Stande sind, eine Caution von 1500 fl. zu leisten. 
6) Die Bewerber um die erledigte Revierförstersstelle zu Niederalfingen, Forsts 
Ellwangen, für welche vorerst die Besoldung zweiter Classe bestimmt ist, haben sich bei der 
Finanzkammer des Jartkreises, und 
7) die Bewerber um das in der ersten Besolvungsklasse stehende Umgelds-Commissa- 
riat Wangen bei dem Steuer-Collegium binnen drei Wochen vorschriftmäßig zu melden. 
8) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgericht Weinsberg 
haben sich innerhalb zehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. 
9) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Amts-Notarsstelle in Giengen, 
Oberamts Heidenheim, womit der Gehalt erster Classe verbunden ist, haben sich innerhalb 
drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen zu melden. 
10) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Buchhaltersstelle bei dem Came- 
ralamte Göppingen haben ssch innerhalb drei Wochen bei dem vortigen Cameralverwalter 
vorschriftmäßig zu melden. 
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Am 23. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat August d. J. ausSgegeben worden. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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