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Unser Finanz-Ministerium ist mit dem Vollzuge dieser Verordnung, durch welche in
Ansehung des Verbots der Ausfuhr von Merden über die Zollvereinsgrenze (Verordnung
vom 14. d. M., Reg. Blatt S. 409) keine Aenderung eintritt, beauftragt.
Gegeben Stuttgart den 30. Oktober 1848.
Wilhelm.
Der Chef des Finanz-Departements:
Goppelt. Auf Befehl des Königs,
Der Cabinets-Direktor:
Maueler.
C) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 20. d. M.
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Neresheim dem Amts-Aktuar Widmaper
in Weikersheim gnädigst übertragen.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 23. d. M. den
Generalmajor v. Baumbach, seitherigen Commandanten der dritten Infanterie-Brigade,
nach Stuttgart zu versetzen geruht, und demselben das Commando der ersten Infanterie-
Brigade gnädigst übertragen, wie auch
den Bataillons-Commandanten im sechsten Infanterie-Regiment, Oberstlieutenant
v. Schmid, seiner Bitte gemäß, wegen körperlicher Dienstuntüchtigkeit mit der gesetzlichen
Pension in das Ehren-Invaliden-Corps aufgenommen, ferner
vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. die evangelische Pfarrei Kirchenkirn-
berg, Dekanats Welzheim, dem Pfarrer Werner in Eglosheim, Dekanats Ludwigsburg,
und
die Präceptorsstelle in Lauffen, Oberamts Besigheim, dem Präceptor Majer in Ba-
lingen, seinem Ansuchen gemäß, wie auch
vermöge höchsten Dekrets vom 26. d. M. die erledigte Amts-Notarsstelle in Mösiingen,
Oberamts Rottenburg, dem Amtsnotar Baß ih Nusplingen, Oberamts Spaichingen, gnä-
digst übertragen.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 20. d. M. die
Wahl des Stadtraths Nickel zum Befehlshaber der Bürgerwehr in Heilbronn bestätigt.