Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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scheidungen, durch welche Rechtsverhältnisse festgestellt werden, Urkunden zu den Akten 
gebracht werden, von verschiedenen Behörden mißverstanden und dahin ausgelegt worden, 
daß in Betreff aller Entscheidungen, Eröffnungs-Urkunden beizubringen seyen; so wird auf 
die Beschränkung in jener Verfügung aufmerksam gemacht. 
6) Damit die Ortsvorsteher in Führung der Befehl= oder Normalienbücher erleichert 
werden, genügt es, wenn sie Befeble allgemeineren Inhalts, die geschrieben oder in Ab- 
drücken an sie gelangen, sammeln, mit fortlaufenden Nummern versehen und darüber ein 
alphabetisches Register führen, in welches der Gegenstand und die Nummer des Befehls ein- 
getragen wird. In dieser Beziehung wird den Bezirksbehörden zur PMlicht gemacht, beim 
Ausschreiben von Verfügungen allgemeinen Inhalts jedem Ortsvorsteher ein besonderes 
Schreiben zuzusenden, soferne sie nicht durch die Bezirks-Intelligenzblätter veröffentlicht 
werden. 
Wenn in einzelnen Bezirken die allgemeinen Verfügungen durch ein Intelligenzblatt 
verkündet, und in Beziehung auf die Bekanntmachungen der Behörden in denselben jährliche 
Register ausgegeben werden, so genügt es, daß diese Register mit den Intelligenzblättern von 
den Ortsvorstehern aufbewahrt werden, so daß in diesem Falle eine weitere Vormerkung in 
dem Befehlbuch oder Führung eines solchen unterlassen werden kann. 
7) Die Vorschrift der Ruggerichts-Ordnung vom 15. November 1844, §. 16 I. A. Mt. 5 
über Führung der Protokolle des Gemeinderaths, Stiftungsraths und Kirchenconvents wird 
dabin abgeändert: 
à) bei Verträgen über Gemeinde-Einkünfte ist der Eintrag ihrer Genehmigung in das 
Gemeinderaths-Protokoll nicht nöthig, wenn in der betreffenden Sache ein beson- 
deres Protokoll, z. B. über Schaafwaide-, Mühl-, Güter-Verleihungen geführt, und 
auf diese besondere Protokolle der Beschluß über die Genehmigung beigesetzt wird, 
oder wenn in Beziehung auf gewisse Einkünfte, wie Merch-, Holz-, Materialver= 
käufe, fortlaufende Jahresverzeichnisse geführt und in solchen die einzelnen Geneh- 
migungen des Gemeinderaths beigefügt werden. 
1 
S 
— 
Ein Eintrag über die Dekretur von Ausgaben in das Protokoll kann unterbleiben, 
wenn die Dekretur auf den einzelnen Kostenzetteln oder auf einer zweckmäßig ge- 
fertigten Zusammenstellung mehrerer Ausgaben beurkundet wird. 
) Die erfolgte Prüfung und Genehmigung der Schuloscheine für Anlehen aus öffent-
	        
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