Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Finanz-Referendäre zweiter Classe in dem Kanzleigebäude an der Königsstraße hier, Vormit- 
tags 8 Uhr, einzufinden: 
1) Adolph Fetzer, von Ludwigsburg. 
2) August Habermaas, von Langenburg. 
3) Ludwig Rueff, von Gßlingen. 
4) Wendelin Schäfer, von Seebronn, Oberamts Rottenburg. 
5) Gustav Herrmann Schenk, von Altenberg, Oberamts Gerabronn. 
6) Carl Eberhard Christoph Zeller, Freiherrlich v. Massenbach'scher Rentbe- 
amter zu Massenbach. 
Stuttgart den 30. Oktober 1848. Goppelt. 
b)) Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die Be 
und Boden ruhenden Lasten vom 14. April 
Nach einer Anzeige der Commission für die Verwaltung der Ablösungskasse sind von den 
Privatberechtigten, deren unter den Art. 1 des Gesetzes in Betreff der Beseitigung der auf 
dem Grund und Boden ruhenden Lasten vom 14. April d. J. fallende ständige Grund- 
gefälle von den Cameralämtern auf dereinstige Abrechnung an den Ablösungeschillingen vor- 
läufig fortzuerheben sind, die zum Zwecke dieser Forterhebung erforderlichen Verzeichnisse über 
jene Gefälle an die Cameralämter bis jetzt nur theilweise übergeben worden. 
Da nun diese Gefälle für das Jahr 1848 zum Theile schon verfallen sind, zum größe- 
ren Theile aber in der nächsten Zeit auf Martini verfallen werden, so werden die Privat- 
berechtigten, beziehungsweise deren Rentämter und Gefäll-Verwaltungen, unter Bezugnahme 
auf die gemeinschaftliche Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 
25. Mai d. J., §. 1 (Reg. Blatt S. 254) zur unverweilten Uebergabe der gedachten Ver- 
zeichnisse an dic betreffenden Cameralämter hiermit aufgefordert. 
Stuttgart den 2. November 1848. Goppelt. 
seiiigung der auf dem Grund 
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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle zu 
Maulbronn, Forstamts Bönnigheim, haben sich binnen drei Wochen bei der Finanzkam- 
mer des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden. 
2)) Die erledigte katholische Pfarrei Altheim, Dekanats Horb, mit einem beschrei- 
bungsmäßigen Einkommen von 686 fl., worunter 190 fl. aus zum Theil bestrittenen Zehn- 
ten und 40 fl. aus Grundgefällen berechnet sind, das Uebrige aber von oigenen Gütern, Ca- 
pitalien, Besoldungen und Gebühren herrührt, wird hiemit wiederholt zur Bewerbung aus- 
geschrieben. Die Meldungen sind binnen vier Wochen bei dem K. Kirchenrathe einzu- 
reichen. 
3) Die Bewerber um das Präzeptorat Balingen, womit ein Einkommen von 600) fl. 
nebst freier Wohnung verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Stuvien= 
rathe vorschriftmäßig zu melden. 
  
Gedruckt bei G. Hasse lbrink.
	        
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