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4) Die erledigte evangelische Pfarrei Kirchenkirnberg, Dekanats Welzheim, zählt
im Mutterorte 307 und in den 30 eine Viertel bis zwei Stunden entfernten Filialien, die
keine Kirche und nur eine einzige Schule haben, 1577 Kirchengenossen. Das Einkommen,
dessen Verwandlung der Oberkirchenbehörde vorbehalten bleibt, belauft sich auf 1120 fl. 24 kr.
in Preisen des Sportelgesetzes. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem
cvangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hobengehren, Dekanats Schorndorf,
welche 708 Kirchengenossen zählt, und mit einem im Jahre 1837 berechneten, verwandelten
Einkommen von 1003 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbunden ist, haben sich binnen
vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrel Zwerenberg, Dekanats Calw, welche
im Mutterorte 344, in den Filialien Hornberg, Aichhalden, Martinsmoos, Gaugenwald,
Aichelberg und Oberweiler, wovon die vier ersteren eigene Kirchen haben, in welchen abwech-
selnd Gottesdienste zu halten sind, 1251 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen,
dessen Verwandlung sich die Oberkirchenbehörde vorbehält, berechnet sich zu 953 fl.
7) Die befähigten Bewerber um die mit einem Einkommen von 600 fl. nebst 80 fl.
Hauemiethe-Entschädigung verbundene Reallehrstelle in Freudenstadt haben sich binnen
drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
8) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Nürtingen wer-
den aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Schwarzwalrkreises vor-
schriftmäßig zu melden.
9)) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Urach werden
aufgefordert, sich binnen vierzehen Tagen bei der Regierung des Schwarzwaldkreises ver-
schriftmäßig zu melden.
10) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Walosee haben
sich binnen vierzehen Tagen bei der Regierung des Donaukreises vorschriftmäßig zu melden.
11) Die Bewerber um die Buchhaltersstellen bei den Cameralämtern Oberndorf
und Creglingen haben sich binnen drei Wochen bei den betreffenden Cameralverwaltern
vorschriftmäßig zu melden.
Am 16. d. M. ist das Register des Regierungs-Blatt von 1847, so wie am 21. d. M.
die Rechts-Erkenntnisse vom Monat December v. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hassel brink.