Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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dem Aufwand für den Neubau gleiche Summe anzunehmen, diese durch die Zahl der Aus- 
besserungsfälle in gleiche Quoten zu theilen, der Zeitraum von einer Ausbesserung zur andern 
aber auf diejenige Zahl von Jahren anzunehmen, welche sich ergibt, wenn mit der um Eins 
erböhten Zahl der Ausbesserungsfälle in die Zahl der Jahre von einem Neubau zum andern 
dividirt wird. 
S. O. 
Von dem auf die so eben bezeichnete Weise gefundenen Entschädigungskapital ist der 2öste 
Theil als Jahreswerth der Gegenleistung anzusehen. Dieser Jahreswerth ist aber noch um 
den Brandversicherungsbeitrag, der aus dem Entschädigungskapital nach dem Durchschnitt der 
letzten 12 Jahre zu entrichten gewesen wäre, zu erhöhen und dann von dem Jahrswerth der 
abzulösenden Gefälle in Abzug zu bringen. 
Beispiel zu §. 8 und 9. 
Ist zu Anfang des Jahres 1840 die wahrscheinliche Dauer eines Gebäudes bis zum 
nächsten Neubau auf 100 Jahre bestimmt und angenommen, daß inner dieser Zeit noch 
drei Reparationen je nach 25 Jahren vorkommen, und ist die Leistung zu dem nach 100 
Jahren eintretenden Neubau zu 500 fl., zu jeder der drei Reparationen aber zu 100 fl. an- 
geschlagen, sodann aber für den späteren, je nach 150 Jahren wiederkehrenden Neubau eben- 
falls die Summe von 500 fl. erforderlich, und in der Zwischenzeit von einem Neubau zum 
andern die Zahl der Ausbesserungsfälle auf 5 angenommen; so ergibt sich, unter Zugrund= 
legung der hienach unter Ziffer I. und Ill. beigefügten Tabellen, folgende Berechnung: 
zu Punkt 1 des §. 8 für die Periode bis zum nächsten Neubau. 
a) Neubau: 
Nach der Tabelle I. ist 1 fl. nach 100 Jahren zahlbar gegenwärtig werth 0,077399 
also 0,077309 mal 500 = 38,699500 oder 38 fl. 42 kr. 
h) Ausbesserungen à 100 fl. 
die erste nach 25 Jahren: 
0,403226 mal 100 = 40,322600 
die zweite nach 50 Jahren: 
0,201613 mal 100 = 20, 161300 
die dritte nach 75 Jahren: 
0,118483 mal 100 = 11,848300 
72,3322 oder 72 fl. 20 kr.
	        
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