Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Unsere Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern 
sind mit der Vollziehung der gegenwärtigen Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart den 1. März 1848. 
Wilhelm. 
Der Chef des Justiz-Departements: 
Prieser. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. Auf Befehl des Königs, 
Der Mimister des Innern: für den Staats-Sekretär, der Geheime-Legationsrath: 
Schlaper. « Maueler. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend die Anstellung eines K. Freiherrlich v. Palm'schen Forstgerichtsbarkeits-Beamten 
Von der Freiherrlich v. Palm'schen Gutsherrschaft zu Mühlhausen, Oberamts Cann- 
statt, ist an die Stelle des pensionirten Forstgerichtsbarkeits-Beamten Zeller, der Spital= 
pfleger Harrsch in Cannstatt als K. Freiherrlicher Forstgerichtsbarkeits-Beamter angestelle 
und von Seite der Staatsbehörde dieser Diener als befähigt erkannt worden; was unter 
Beziehung auf die Verfügung vom 3. Februar 1829 (Reg. Blatt S. 59—62) bekannt 
gemacht wird. 
Stuttgart den 11. Februar 1648. Gärttner. 
4) Verfügung, betreffend die Anstellung eines fürstlich Waldburg-Wurgach'schen Forstdieners. 
Unter Beziehung auf die K. Verordnung vom 22. September 1845 (Reg. Blatt S. 413), 
betreffend die Einsetzung des Fürsten von Waloburg-Wurzach in die Forstgerichtsbarkeit, 
Forst= und Jagdpolizei, und auf die diesseitige Verfügung vom 20. desselben Monats (Reg- 
Blatt S. 419) wird bekannt gemacht, daß als Revierförster in Kißlegg der bisberige 
Verweser dieser Stelle, Forstpraktikant Franz Joseph Imhof, von Birkenhardvt, in der 
Eigenschaft eines Fürstlich Wurzach'schen Privatdieners, doch mit der Befugniß zu Beauf- 
sichtigung ver in den fürstlichen Besstzungen liegenden Gemeinde-, Stiftungs= und Privat- 
Walvungen in forst= und jagdpolizeilicher Beziehung, angestellt und für befähigt erkannt 
worden ist. 
Stuttgart den 15. Februar 1848. Gärttner. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink. 
 
	        
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