Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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den Hauptzollamts-Assistenten Wölffing in Heilbronn zum Steuer-Beamten bei der 
Rübenzuckerfabrik Züttlingen, mit dem Titel eines Zollverwalters, gnädigst ernannt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. die 
evangelische Pfarrei Kusterdingen, Dekanats Tübingen, dem Pfarrer Beßler in Affaltrach, 
Dekanats Weinsberg, und 
die evangelische Pfarrei Murr, Dekanats Marbach, dem Pfarrer Schumann in Ks- 
nigsbronn, Dekanats Heidenheim, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departementê. 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. 
Der Rechts-Consulent Scheffold hat seinen Wohnsttz von Erbach nach Ehingen ver- 
legt; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 14. November 1848. Römer. 
8) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Anfangszeit des Flößens auf der Enz und Nagold. 
Da man für angemessen erachtet hat, als Anfangszeit des Langholzflößens auf der Enz 
und Nagold, statt des seitherigen beweglichen Termins Lätare, je den 15. März zu bestim- 
men; so wird dieses mit dem Anfügen veröffentlicht, daß, wenn ungewöhnliche Witterung 
und Wasserstand eine Ausnahme erfordern, das Geeignete durch die mit der Beaufsichtigung 
der Floßeinrichtungen auf der Enz und Nagold beauftragten Forstämter bekannt gemacht 
werden wird. 
Stuttgart den 17. November 1848. 
Duvernoy. Goppelt.
	        
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