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lizeiliche Aufsicht über die geburtshülflichen Verrichtungen fortbestehen zu lassen, haben Seine
Königliche Majestät vermöge böchster Entschließung vom 23. d. M. auf den Antrag
des K. Medieinal-Collegiums vom #9. Oktober gnädigst genehmigt, daß die gedachte Mini-
sterial-Verfügung, unter vorläufiger Festhaltung der zur Ueberwachung der geburtshülflichen
Praxis außerdem bestehenden Vorschriften, hiemit außer Wirkung gesetzt wird.
Die Bezirkspolizeiämter werden angewiesen, die in ihrem Bezirke wohnenden Geburts-
belfer und Hebammen von Zurücknahme dieser Verfügung in Kenntniß zu setzen.
Stuttgart den 24. November 1848.
Duvernoy.
2. Der Regierung des Donaukreises.
Bekanntmachung einer Gemeindebezirks-Aenderung.
Durch Cutschließung vom 13. Oktober d. J. ist die Trennung der Parzellen Adelegg,
Blockwiesen, Eschenbach und Herrenberg mit den dazu gehörigen vierzehen Weilern und Hs-
fen von der Gemeinde Vorstadt Isny, Oberamts Wangen, und ihre Zutheilung zu der
Gemeinde Rohrdorf, desselben Oberamtsbezirks, genehmigt worden; was hiemit zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht wird.
Ulm den 7. November 1848.
Schmalzigaug.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Helferstelle an der St. Leonhardtskirche in Stutt-
gart, deren Einkommen sich einschließlich der mit der Stelle selbst verbundenen Stol-Ge-
bühren nach der neuen Regulirung auf 110)9 fl. belauft, haben sich binnen drei Wochen bei
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Helferstelle an der Hospitalkirche in Stuttgart,
deren Einkommen sich einschließlich der mit der Stelle verbundenen Stol-Gebühren auf
1148 fl. belauft, baben sich binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor-
schriftmäßig zu melden.