577
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Alpirsbach, Dekanats Sulz, welche
im Mutterorte und zwei Filialien mit eigenen Schulen 2829 Kirchengenossen zaählt, haben
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conftstorium vorschriftmäßig zu melden. Das
Einkommen dieser Stelle, welche weder Zehenten noch Gefälle zu beziehen hat, belauft sich
auf 917 fl.
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Eglosheim, Dekanats Ludwigsburg,
welche 630 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 746 fl. ver-
bunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Pfeffingen, Dekanats Herrenberg,
mit welcher ein im Jahre 1836 verwandeltes durch eine Zulage aus dem Besoldungs-Ver-
besserungsfonds von 23. fl. auf 700 fl. erhöhtes Einkommen verbunden ist, haben sich bin-
nen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Pappelau werden nachträglich darauf
aufmerksam gemacht, daß die zu 457 fl. berechnete Gelv= und Frucht-Besoldung, welche von
dem Hospital in Blaubeuren gereicht wird, in Folge der Gefäll-Ablösung eine Verminde-
rung erleiden könnte, in welchem Falle der künftige Geistliche, so wenig als bei den Zehen-
ten, einen Rechtsanspruch auf Entschädigung hätte, und daß in Marchbronn an jedem Sonn-,
Fest= und Feiertag eine Predigt zu halten, und alle vierzehen Tage zu katechisiren ist. Die-
jenigen Bewerber, welche mit Rücksicht auf diese weitere Bekanntmachung ihre Meldungen
zurücknehmen wollen, haben dieses innerhalb zehen Tagen zu thun.
7) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Baltringen, Dekanats
Wiblingen, welche aus eigenen Gütern, Zehenten (520 fl), Grundgefällen (78 fl.), Capitalien
und Gebühren 756 fl. Einkommen gewährt, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem
katholischen Kirchenrath einzureichen.
8) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle Wilhelmskirch, Deka-
nats Ravensburg, welche aus eigenen Gütern, Capitalien, Besoldungen und Gebühren ein
beschreibungsmäßiges Einkommen von 670 fl. gewährt, wovon jedoch 4 Procent Zinse aus
einer Pfründschuld von etwa 1200 fl. abgehen, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei
dem katholischen Kirchenrath einzureichen.