Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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c) vom laufenden Jahre: 
durch höchste Entschließung vom 17. Juni 1846 (Reg. Blatt 
S. 200) ist für das Jahr 1846 — 47 eine Umlage von 
Z kr. auf je 100 fl. Gebäudeanschlag angeordnet worden. 
Der Gesammtanschlag der versicherten Gebäude, welcher 
bei der vorjährigen Umlage von 1845 sich auf 378,230,350 fl. 
belaufen hatte, ist inzwischenum 13,542,950 fl. 
gestiegen, und beträgt — — 
im Königreich 388,209, 325 fl. 
im Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen, 
welches vom 1 Juli 1839 an durch Ueber- 
einkunft der diesseitigen Brandversicherungs- 
Anstalt beigetreten ist (Reg. Blatt von 1838, 
S. 417) 3,563, 975 fl. 
391,773,300 fl. 
Der Ertrag der Umlage von 8 kr. pro 100 fl. auf diese 
Catastersummc bestehtn. 322,364 fl. 24 kr. 
Dazu Ueberschuß wegen voller Berech- 
nung der Bruchkreuzer 6 fl. 22 kr. 
—.. 522,370 fl. 46 kr. 
Hievon gehen wegen zeitlicher Befreiung 
abgebrannter Gebäude 17 fl. 46 kr. 
Rest —.. 522,353 fl. — 
wovon theils baar, theils mit Aufrechnung von Brandschadens- 
Vergütungen und Verwaltungskosten geliefert worden sind 521,858 fl. 16 kr. 
und im Rückstande blieben 494 fl. 44 kr. 
4) Aktiokapitalien und Zinse hieraus: 
An den bei der K. Hofbank niedergelegten 
Capitallen 0DpD00000 fl. — 
Zinse hieraus 512 fl. 41 kr. 
90,512 fl. 41 kr.
	        
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