Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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X 68. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Montag den 11. December 1848. 
Inbalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung über die Abänderung der Verwaltung des Staatsstraßen= und Wasser- 
Bauwesens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Herabsetzung des Koßtpreises der auf dem 
Transport bebindlichen Gefangenen. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung 
über die Abänderung der Verwaltung des Staatsstraßen= und Wasser-Bauwesens. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
Zur Beschleunigung des Geschäftsgangs der Staatsstraßen= und Wasserbau-Verwal- 
tung verfügen Wir vorläufig, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, wie folgt: 
Art. 1. 
Mit dem 1. Januar kommenden Jahrs geht die gesammte Leitung und Verwaltung des 
Staatsstraßen= und Wasser-Bauwesens, unter Entbindung der Kreis-Regierungen von der 
durch die K. Verordnung vom 19. Juni 1818 (Reg. Blatt S. 362) festgesetzten Theilnahme 
an das Ministerium des Innern unmittelbar über.
	        
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