Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Seeburg, Dekanats Urach, welche im ? 
Mutterorte und dem Filial Rietheim, das eine eigene Kirche und Schule hat, 638 Kirchen- 
genossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Constistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Das verwandelte Einkommen dieser Stelle beträgt, einschließlich einer 
Zulage von 100 fl. aus dem Besoldungs-Verbesserungsfonds, 700 fl. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Rechenberg, welche im Mutterorte und 
14 Filialien, die weder Kirche noch Schule haben, gegen 700 Kirchengenossen zählt, haben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die 
Besoldung belauft sich, einschließlich einer Zulage von 101 fl. aus den Mitteln des Besoldungs- 
Verbesserungsfonds, auf 700 fl. 
3) Die Bewerber um die erledigte katholische Pfarrstelle in Rammingen, Dekanats 
Ulm, welche aus eigenen Gütern, Zehenten (364 fl.), Grundgefällen (125 fl.), Besoldungen 
(211 fl.) und Gebühren ein beschreibungsmäßiges Einkommen von 857 fl. gewährt, haben 
ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen. 
4) Durch die Beförderung des Subregens Mast zum Regens ist die Subregens- 
stelle an dem Priester-Seminar in Erledigung gekommen, mit welcher eine jährliche 
Besoldung von 500 fl. nebst freier Wohnung, Heitzung und Verpflegung verbunden ist. Die 
Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Bischof von Rotten- 
burg zu melden. 
5) Die Bewerber um die bei dem Bergrath erledigte Kanzlei-Assistentenstelle werden 
aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem Bergrathe vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die bei den Cameralämtern Ludwigsburg und Waiblingen 
erledigten Buchhaltersstellen haben sich binnen drei Wochen bei den dortigen Cameralbeamten 
vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Gehaltsklasse stehende Amts-Notariat 
Hapingen, Oberamts Münsingen, haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Ge- 
richtshof in Ulm zu melden. 
  
Berich tigung. 
In der Nummer 68 des „Reglerungs- Blatts vom 11. December d. J. S. 605, Linie 3 von unten, ist an- 
statt Dresch, zu lesen: „Diesch.“ 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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