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die katholische Pfarrei Obertheuringen, Dekanats Tettnang, dem Stadtpfarrer Sey-
bold in Weil der Stadt, und
die katholische Pfarrei Eriskirch, Dekanats Tettnang, dem Parrer Negele in Hasen-
weiler, Dekanats Ravensburg, auf sein Ansuchen, gnädigst zu übertragen, wie auch
vermöge höchsten Dekrets vom 14. d. M. den Amtsnotar Bühler in Schussenried,
Oberamts Waldsee, auf das erledigte Amtsnotariat Giengen, Oberamts Heidenheim, zu be-
fördern geruht.
Unter dem 12. d. M. erhielt der auf die katholische Pfarrei Wachendorf, Dekanats Horb,
von Seiten des Freiherrn v. Ow in Wachendorf patronatisch ernannte Pfarrverweser Johann
Bock, gebürtig von Rottenburg, die landesherrliche Bestätigung.
II. Verfügungen der Oepartements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten.
Der Rechts-Consulent Schübler hat seinen Wohnsitz von Hall nach Siuttgart ver-
legt; was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 14. December 1848. Für den Departements-Chef:
Harpprecht.
:8) Der Departements der Justiz, des Innern und
der Finanzen.
Oer Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Verfügung, betreffend die Herabsetzung des Kostpreises für die Gefangenen bei den Bezirksstellen.
Nachdem seit der durch die Ministerial-Verfügung vom 9. August d. J. (Reg. Blatt
S. 379) ausgesprochenen Festsetzung des Kostpreises für die Gefangenen bei den Bezirks-
stellen auf tägliche 13 kr. ein weiteres Sinken der Fruchtpreise eingetreten ist; so wird vom
1. December d. J. an dieser Kostpreis auf tägliche 12 kr. herabgesetzt und solches biemit zu
allgemeiner Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 1. December 1847.
Für den Chef des Justiz-Departements:
Harpprecht. Duvernoy. Goppelt.