Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 7. Mirz 1848. 
  
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, die Wiederversammlung der Stände betreffend. — Dienst- 
Nachrichten. « · 
Dienst-Erledigungen. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
die Wiederversammlung der Stände betreffend. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Erwägung der neuesten Ereignisse finden Wir Uns veranlaßt, die Wiederver— 
sammlung der Stände auf 
Montag den 13ten dieses Monats 
biemit anzuordnen. Wir befehlen daher, daß die Mitglieder beider Kammern zu dem ge- 
dachten Zeitpunkt sich wieder in Stuttgart einfinden, um ihre Arbeiten fortzusetzen. 
Gegeben, Stuttgart den 5. März 1848. 
Wilhelm. 
Der Minister des Innern: 
Schlaper. Auf Befebl des Königs, 
für den Staats-Secretär, der Geheime-Legationsrath: 
Maucler.
	        
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