Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der K. Immatrikulations-Commis- 
sion zu melden und dic nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 26. Februar 1848. Gehringer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch das Ableben des Oekonomie-Verwalters am Waisenhause zu Stuttgart, Hof- 
raths v. Ludwig, ist die Stelle eines Oekonomie-Verwalters an diesem Waisenhause, 
womit ein Gehalt von 1000 fl. neben freier Wohnung und einem Schreibmaterialien-Aversum 
von 50 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben 
sich binnen vierzehen Tagen bei der Commission für die Erziehungshäuser vorschriftmäßig 
zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte, mit cinem jährlichen Einkommen von 840 fl. neben 
Amtswohnung verbundene Helferstelle an der Dreifaltigkeitskirche in Ulm haben sich inner- 
halb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
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Gedruckt hei G. Hasselbrink.
	        
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