Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

2½2½½. 
Negierungs- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Sturtgart Semstag ven 31. Mirz 1849. 
Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
VBerfügungen der Departements. Bekanntmachung der Uebersichten über die Geschäfts -Thätigkeit der 
Justiz-Behörden in der Periode vom 1. Jull 1847 bis 30. Juni 1848. (Mit Bellagen A—L.) — Verfü= 
gung, betreffend eine weitere Brandschadens-Umlage für das Berwaltungsjahr vom 1. Juli 1848—49. — 
Verfügung, betreffend die Aufhebung des Verbots des Gebrauchs von Deichseln bei einspännigen Gefährten auf 
den frequenteren Straßen. — Bekanntmachung, betreffend die Versetzung der Gemeinde Altshausen, Oberamts 
aulgau, von der vritten in die zweite Classe der Gemeinden. — Bekanntmachung, betreffend die Vornahme 
einer ersten höheren Finanz-Dienstprüfung. 
Dlenst-Erledlgungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 18. v. M. 
das Hof-Cameralamt Altshausen dem Bahnhof-Inspektor Mauser zu Cannstatt, ferner 
vermöge böchster Entschließung vom 21. d. M. die erledigte Stadtpfarrei Weilheim, 
Dekanats Kirchbeim, dem Helfer Heldbeck in Weilheim, 
die erledigte evangelische Pfarrei Diefenbach, Dekanats Knittlingen, dem Pfarrer 
Scholl in Täbingen, Dekanats Balingen, und 
die erledigte zweite Helferstelle in Tübingen dem Helfer Heberle in Blaubeuren, 
wie auch 
vermöge höchsten Dekrets vom 22. d. M. die in Erledicheg gekommene Stelle eines 
Ober-Justizraths dem etatsmäßigen Assessor, Ober-Justizrath Walther in Ulm gnädigst 
übertragen.
	        
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