Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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N 73. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
ausgegeben Stuttgart Samstag den 3. November 1849. 
Inbalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Einschätzung der Amtowohnungen öffenklicher Dlener 
für die Gemeinde= und Amtskörperschafts-Besteurung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung in Betreff des Umlaufs falscher Dreikreuzerslücke. 
— Verfügung, die Aushebung für das Zahr 1850 betreffend. — Versügung in Bekreff der Rübenzuckersteuer 
auf die Prriode vom 1. September 1848 bis 1850. — Darstellung der Rechnungs-Ergebnisse der Staats- 
schulden-Zahlungs-Casse von 18417—48. 
Dienst-Erledlgungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Königliche Verordnung, 
betreffend die Einschätzung der Amtowohnungen öffentlicher Diener für die 
Gemeinde= und Amtskörperschafto-Besteurung. 
Wilheim, 
König von Württemberg. 
In Betreff der Einschätzung der Amtswohnungen öffentlicher Diener für die Gemeinde- 
und Amtskörperschafts-Besteurung verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Nathes, bis zu erfolgter Verabschiedung mit den Ständen, wie folgt:
	        
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