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Julius Tafel, von Stuttgart.
Germann Waller, von Schramberg.
Stuttgare den 8. Derember 1849.
- Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte Oberamt zweiter Classe, Cannstatt, mit wel-
chem neben einem Canzleikosten-Aversum von 500 fl. ein Normalgehalt von 1300 fl. ver-
bunden ist, werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Neckarkrei-
ses vorschriftmäßig zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Degerschlacht, Dekanats Tübingen, welche
im Mutterorte 397 und in dem # Stunve entfernten Filial Sickenhausen 467 Kirchenge-
nossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift-
mäßig zu melden. Hinsichtlich der Gottesdienste, welche nach bisheriger Einrichtung an
beiden Orten wechseln, wird dem künftigen Geistlichen weiter zur Mlicht gemacht, all-
sonntäglich in derjenigen Kirche, in welcher nicht gepredigt wird, eine biblische Erbauungs-
stunde im Anschlusse an die Kinderlehre, oder des Abends zu halten. Das verwandelte Ein-
kommen der Stelle ist in Preisen des Sportelgesetzes zu 1283 fl. neben 20 fl. für Reise-
Aufwand berechnet.
3) Die Bewerber um die erledigte 1920 Kirchengenossen zählende Pfarrei Onstmet-
tingen, Dekanats Balingen, deren verwandeltes Einkommen in Preisen des Sportelge-
setzes zu 847 fl. berechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststo-
rium vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte PMfarrei Pfeffingen, Dekanats Balingen, welche
im Mutterorte 958 und in dem Filial Burgfelven 245 Kirchengenossen zählt, haben sich
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melven. Das
Einkommen derselben ist in Preisen des Sportelgesetzes zu 790 fl. berechnet, worunter für
Zehenten 102 fl. begriffen find, deren Ablösung sich der künftige Geistliche nach dem beste-
henden Gesetze gefallen zu lassen hat.