Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

161 
14. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 19. Juni 1851. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Berordnung in Betreff der Einführung von Paßkarten. 
  
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
in Betreff der Einführung von Paßkarten. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Mecklenburg-Schwerin, 
Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Braunschweig, Reuß ältere 
und jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Bremen und Hamburg haben, von dem Wunsche 
geleitet, ihren Angehörigen die bei der Anlegung von Eisenbahnen in ihren Staaten rück- 
sichtlich der Beförderung des Verkehrs beabsichtigten Vortheile auch durch eine erleichterte, 
zugleich aber die im Interesse der öffentlichen Sicherbeit erforderliche Garantie gewährende 
Hanvhabung der Paß= und Fremden-Polizei zu Theil werden zu lassen, unter'm 21. Oktober 
1850 eine Uebereinkunft bezüglich der Einführung von Paßkarten in ihren resp. Staaten 
abgeschlossen.
	        
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