Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

199
21.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stutt  gart  Dienstag  den  26.  August  1851.

 

 

Inhal  t.
Königl.  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Bekanntmachung  des  Beitritls  der  württembergischen
  Postverwaltung  zu  dem  veutsch  östreichischen  Postverein.  —  Verfügung,  betreffend  die  Transportordnung
  für  den  Poktverkehr  im  Inlande.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministerium.

a)  Verfügung,  betreffend  die  Bekanntmachung  des  Beitritts  der  württembergischen  Postverwaltung  zu
dem  deutsch-östreichischen  Postverein.

Nachdem  auf  die  Einladung  der  Regierungen  Oestreich,  Preußen  und  Bayern  die  württembergische
  Postverwaltung  mit  höchster  Genehmigung  vom  16.  Juli  d.  J.  in  den  deutschöstreichischen
  Postoerein  unter  den  Bestimmungen  des  zwischen  mehreren  veutschen  Regierungen
unterm  6.  April  1850  zu  Berlin  abgeschlossenen  Postvereins-Vertrags  eingetreten  und  mit
den  Postverwaltungen  der  Nachbarstaaten  Verabredung  über  die  wechselseitige  Anwendung
jener  Vertragsbestimmungen  getroffen  worden  ist;  so  wird  der  gedachte  Postvereins-Vertrag