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21.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stutt gart Dienstag den 26. August 1851.
Inhal t.
Königl. Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Beitritls der württembergischen
Postverwaltung zu dem veutsch östreichischen Postverein. — Verfügung, betreffend die Transportordnung
für den Poktverkehr im Inlande.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend die Bekanntmachung des Beitritts der württembergischen Postverwaltung zu
dem deutsch-östreichischen Postverein.
Nachdem auf die Einladung der Regierungen Oestreich, Preußen und Bayern die württembergische
Postverwaltung mit höchster Genehmigung vom 16. Juli d. J. in den deutschöstreichischen
Postoerein unter den Bestimmungen des zwischen mehreren veutschen Regierungen
unterm 6. April 1850 zu Berlin abgeschlossenen Postvereins-Vertrags eingetreten und mit
den Postverwaltungen der Nachbarstaaten Verabredung über die wechselseitige Anwendung
jener Vertragsbestimmungen getroffen worden ist; so wird der gedachte Postvereins-Vertrag