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5S. 14.
[Rang und Dienst der Offizlerszöglinge.
Vor dem Eintritt in die Garnisons-Vorbereitungsschule haben die Offizierszöglinge zwei-
ter Classe den Rang der Soldaten; beim Eintritt in die genannte Schule erhalten sie
die Auszeichnung des Schützen; nach Ablauf des Cursus der Vorbereitungsschule, im Monat
Juni, und erstandener Aufnahmsprüfung in die Kriegsschule die Auszeichnung als Rotten-
melster; beim Uebertritt in die zweite Classe der Kriegsschule, im Monat Oktober, jene
als Obermann, nach erstandener Uebergangsprüfung die Feldwebels-Auszeichnung,
und emwlich nach der Offiziersprüfung, zugleich mit der Ernennung zum Regimentszögling
erster Classe, die Offiziersschärpe ohne Quasten.
Die Offizierszöglinge haben den Dienst desjenigen Grades zu versehen, wovon fie die
Auszeichnung tragen.
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Befreiung vom gewöhnlichen Dienst während des Cursus in der Garnisons-Vorbereitungsschule.
Während der Dauer des Cursus in der Garnisons-Vorbereitungsschule find die Schü-
ler nur in so weit zum Dienste beizuziehen, als dieß ohne Beeinträchtigung ihrer Studien
geschehen kann, und von dem gewöhnlichen Garnisonsdienste jedenfalls frei zu lassen.
5. 16.
Mittheilung eines Auszugs aus der Stammliste an den die Garnisons-Vorbereitungsschule leitenden
Offizier, betreffend vie diese Schule besuchenden Offizierszöglinge zweiter Classe.
Vor Eröffnung der Garnisons-Vorbereitungsschule hat jedes Regiment dem mit der
Leitung dieser Schule betrauten Offizier einen Auszug aus der Stammliste, betreffend die-
jenigen Zöglinge, welche die Schule besuchen werden, zuzusenden.
Ebenso ist, wenn im Laufe des Vorbereitungscursus im Stande dieser Zöglinge eine
bleibende Aenderung eintritt, jenem Offzier von Regimentswegen Mittheilung davon zu
machen.
S. 17.
Zeugnißbuch der Offizierszöglinge.
Auf der Regimentscanzlei ist für die Offizlerszöglinge zwelter Classe des Regiments ein
Zeugnißbuch zu führen über deren Fleiß, Fortschritte und Aufführung im Unterricht der
Garnisons-Vorbereitungsschule. Die Einträge sind aus den Original-Zeugnißheften zu ent-
nehmen, welche nach jeder Lehrperiode bei den verschiedenen Regimentern der Garnison cirku-
liren werden.
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