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I.
Verzeichniß
derjenigen zollvereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittelbaren Uebergang #n
den Steuerverein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangsabgabe zu unterziehen
sind, —. von derselben ganz frei bleiben.
: Positon Ver-
S trags-
3 Benennung der Gegenstände. Ser, wäßige Bemerkungen.
* Vereins- 92
S Tarifs. Rihlr. gGr.
* —...-. —————
" für den Zollzentner «
jBaumwollengarmungcmqchtoder-gemischtmitWollcovchJ
Leinen:
1. ungebleichtes ein= und zweidräthiges, und Watten 3. V. 2 D. 1. frei.
. ungebleichtes drei= und mehrdräthiges, ingleichen alles dervirnte
gebleichte oder gefürbte Gern# 3. V. 2b. 2. frei.
2 Baumwollenwaaren, desgleichen aus Baumwolle und Leinen,
ohne Beimischung von Seide, Wolle u. anderen Thierhaaren gefertigte
Zeuge und Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Posamentier-, Knopf-
macher-, Sticker= und Putzwaaren; auch dergleichen Zeug= und
Strumpfwaaren mit Wolle gestickt oder brochirt; ferner Gespinnste
und Tressenwaaren aus Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder
Baumwolle und Leinen, außer Verbindung mit Seide, Wolle, Ei-
sen, Glas, Holz, Leder, Messing, Stahl und anderen Materialie3. V. 2c. 10—
3Blei:
a) rohes, in Blocken, Mulden u. s. w., auch ales, deegleichen 3. V. Za
Blei-, Silber= und Goldglätte . E.. . " frei.
b) grobe Bleiwaaren, als: Kesel Robien Saro Mlanen u. ". w., ’«·
auch gerolltes Blei .. St. V. Ab. Krei.
c) feine Bleiwaaren, als: Spiehzeug u. K. w. „ ober Weieie
aus Blei, auch dergleichen lackirte Waaren 3. B. 4c4.3
4Bürstenbinder= und Siebmacherwaaren:
a) robe- in Verbindung mit Holz oder Eisen, obue Politur und
Lack 3. V. 4 rei.
b) feine, in Verbindung mit anderen Materialien * Ausnahme
von edlen Metallen, feinen Metallgemischen, echt vergoldetem
oder versilbertem Metall, Schildpatt, Tellmutee, echten Per-
len, Korallen oder Steinen), auch iebböden aus Perde- 5.
haaren 2 . . . S Bese 2. 3 —