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und Schwãgerschafts-Dispensationen Behufs der Verehelichung aufgehoben worden find, wird
auf den Antrag der evangelischen Synode und in Gemäßheit höchster Entschließung vom
20. d. M. verfügt:
daß der in der Ehegerichtsordnung Thl. II. Kap. 8, §. 4 vorgeschriebene Ansatz
eines Kirchenopfers für Verwandtschafts= und Schwägerschafts-Dispensationen von
jetzt an nicht mehr stattfinden soll,
wonach die ehegerichtlichen Behörden sich zu achten haben.
Stuttgart den 23. Mai 1853. Plessen. Wächter.
C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend die Dienstgesuche von Angehörigen des Finanzdepartements.
Zu Ergänzung der Verfügung vom 7. August 1823 (Reg. Blatt S. 591), die Form
der Anstellungsgesuche betreffend, wird hiemit angeordnet, daß die im Finanzvepartement dest-
nitiv angestellten, oder als Amtsverweser, Hülfsarbeiter 2c. verwendeten Beamten und Diener,
welche eine Beförderung oder Versetzung nachsuchen wollen, ihre Meldungen bei derjenigen
Behörde, welcher sie unmittelbar untergeordnet sind, zu übergeben haben, von wo aus die
Gesuche mit einer Aeußerung über das Prädicat und die seitherige Dienstleistung des Bewer-
bers an die vorgesetzte Collegialstelle einzubegleiten sind. Dieses Collegium hat, wofern nicht
ihm selbst die Wiederbesetzung der erledigten Stelle, oder die Erstattung vießfälliger Vor-
schläge zukommt, der in vieser Beziehung zuständigen Behörde die Bewerbung mitzuthellen,
im Falle aber vie letztere auf Anstellung in einem andern Departement gerichtet ist, dieselbe
dem Finanzministerlum zur weitern Einleitung vorzulegen.
Stuttgart den 6. Mai 1833. Knapp.
Berichtigungen.
In Nro. 20 des Regierungsblatts von 1852 ist auf Seite 209 im Art. 29 des Branntwein-
beuergesets Linie 1 und 4 statt des Allegats „Art. 16 bis 23 und 28“ zu lesen: „Art. 16 bis 26
un
In Nro. 3 des Regierungsblatts von 1853, S. 38 ist in Columne 2 statt „Benzingen“ zu lesen
„Benzenzimmern“.
Am 7. Mai d. J. ist die Nummer 4 der Straferkenntnisse vom Jahr 1852 ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.