Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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2. Der Regierung des Donau-Kreises. 
Dekanntmachung einer Aenderung der Eintheilung der Gemeindebezirke Kaltenberg und Liebenau, 
Oberamts Tettnang. 
Nachdem die Trennung der Parzellen Blumenrein, Feurenmoos, Mühlebach, Maden- 
reuthe und Untertennenmoos vom Gemeinde-Verband Kaltenberg, Oberamts Tettnang, 
und ihre Verbindung mit der Gemeinde Liebenau, desselben Oberamts, einerseits, so wie die 
Trennung der Parzellen Ober= und Unter-Eisenbach und Scheiben vom Gemeinde-Verband 
Liebenau und ihre Verbindung mit der Gemeinde Kaltenberg andererseits genehmigt worden 
ist, so wird dieß mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß in Folge dieser verän- 
derten Eintheilung die bisherige Gemeinde Kaltenberg künftig den Namen der Hauptparzelle 
Ober-Eisenbach führen wird. 
Ulm den 19. Juli 1853. 
Schott. 
Berich tigung. 
Bei der in der Nr. 24 des Regierungs-Blatts erschienenen Verfügung wegen Vollziehung 
des Gesetzes über den Besitz und Gebrauch von Waffen ist in §. 6 die Allegation des Art. 3 des 
Gesetzes unrichtig, und sollte Art. 1 heißen. 
33SSININSID 
  
–W 
Gedruckt bel G. Hasselbrink.
	        
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