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2. Der Regierung des Donau-Kreises.
Dekanntmachung einer Aenderung der Eintheilung der Gemeindebezirke Kaltenberg und Liebenau,
Oberamts Tettnang.
Nachdem die Trennung der Parzellen Blumenrein, Feurenmoos, Mühlebach, Maden-
reuthe und Untertennenmoos vom Gemeinde-Verband Kaltenberg, Oberamts Tettnang,
und ihre Verbindung mit der Gemeinde Liebenau, desselben Oberamts, einerseits, so wie die
Trennung der Parzellen Ober= und Unter-Eisenbach und Scheiben vom Gemeinde-Verband
Liebenau und ihre Verbindung mit der Gemeinde Kaltenberg andererseits genehmigt worden
ist, so wird dieß mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß in Folge dieser verän-
derten Eintheilung die bisherige Gemeinde Kaltenberg künftig den Namen der Hauptparzelle
Ober-Eisenbach führen wird.
Ulm den 19. Juli 1853.
Schott.
Berich tigung.
Bei der in der Nr. 24 des Regierungs-Blatts erschienenen Verfügung wegen Vollziehung
des Gesetzes über den Besitz und Gebrauch von Waffen ist in §. 6 die Allegation des Art. 3 des
Gesetzes unrichtig, und sollte Art. 1 heißen.
33SSININSID
–W
Gedruckt bel G. Hasselbrink.