Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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Maaßstab Zwischenzoll -Satz 
z Benennung der Gegenstände. der in in 
Verzollung.] Preußen. DOesterreich. 
Rihlr. Sgr. öl. Xr 
Chalcedon, Karneol, Jaspis, Onyr und Chrysopras, 
geschliffen, geschnitten oder in anderer Weise be- 
arbeitet, ohne Fassung... entner 5.— 7 30 
28 Thonwaaren: 
a) einfarbiges oder weißes, ingleichen weißes nur mit 
farbigen (weder vergoldeten noch versilberten) Rand- 
streifen versehenes Fayence oder Steingut; der- 
gleichen Pfeifen. Zentner 1 „22½ 230 
h) bemaltes, mehrfarbiges, bedrucktes, vergoldetes oder 
versilbertes Fayence oder Steingut Zentner 3 5 40 
-P) weißes, auch mit farbigen (weder vergoldeten no•h 
versilberten) Randstreifen versehenes Porzellan Zentner 3 5 4 0 
1) farbiges, bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder 
versilbertes Porzellen Zentner 5.— 7 130 
e) Thonwaaren aller Art (mit Ausschluß ver vorste 
hend unter d. genannten), auch Email in Verbin- 
dung mit unedlen, weder echt noch unecht vergol- 
deten oder versilberten, noch mit Gold= oder Sil- 
berlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von 
Neusilber oder Packfong) NZentner 3 5 4 30 
29| Vieh, nämlich: 
a) Nindvieh: 
1) Ochsen und Zuchisiere Stück 2 15 3 80 
2) Kühe Stück 1 15 2— 
3) Jungvich. . Stück 111— 130 
b) Schweine, gemästete und magere (nit T 
der Spanferkel) ....... Stück — 20 11— 
c) Hammele . . . .Stück —10—80 
sOWebe-undWirkwaaren,nämlich: 
a) Baumwollenwaaren, gewebte und gewirkte aus 
Baumwolle oder Baumwolle und anderen nicht sei- 
  
  
  
  
  
 
	        
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