Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

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K. 102. 
Ueber die Hauptverhandlung, mit Beziehung auf die in der Ziebungsliste gemachten 
Einträge, oder, wenn sich während der Musterung Etwas ereignet hat, was nicht in die 
Ziehungsliste gehört, ist ein kurzes Protocoll aufzunehmen und von den Mitgliedern der 
Musterungs-Commisston und dem Actuare zu unterzeichnen. 
Die Namen der bei der Musterung unbefugter Weise Ausgebliebenen und der zur 
nächsten Jahres-Musterung Verwiesenen werden am Schlusse der Musterung in beson- 
dere Verzeichnisse gebracht, und den betreffenden Ortsvorstehern Abschriften davon mit 
der geeigneten Weisung zugestellt (§§. 68, 179, 180). 
Nach beendigtem Musterungsgeschäft hat der Militärarzt aus der Visitationsliste einen 
Auszug über die bei der Musterung wahrgenommenen Gebrechen und deren Grad, in Folge 
deren unbedingte oder bedingte Untüchtigkeit ausgesprochen wird, aber ohne Neunung eines 
Namens, jevoch mit Angabe der Loos-Nummer, zu fertigen, und nach der Rückkehr in die 
Garnison an den Ober-Rekrutirungsrath einzusenden. 
Vorstehende Aenderungen der Instruktion zu Vollziehung des Kriegsdienstgesetzes sollen 
schon bei ver vießjährigen Aushebung zur Anwendung gebracht werden. 
Stuttgart den 13. Januar 1853. 
Auf besondern Befehl: 
Schweizerbarth. 
B) Des Kriegs-Departementé. 
Des Kriegs-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Benennung der Regiments-Offizierszöglinge erster Classe. 
In Folge höchster Entschließung vom 3. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
zu bestimmen geruht, daß die Regiments-Offizierszöglinge erster Classe, welche vie Offiziiers- 
prüfung erstanden haben, künftig das Offlziers-Porle-—eépée zu tragen haben, und den Titel: 
Porte-épée-Kadeten erhalten sollen; was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 5. Januar 1853. Miller. 
Am 22. Dezember find die Straferkenntnisse vom dritten Vierteljahr 1852 ausgegeben worden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink. 
 
	        
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