Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
usgegeben Stuttgart Donnerstag den 3. Februar 1853. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Keine 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Berechtigung der geprüften Thierärzte zu 
Haltung von Arznelvorräthen und die Abgabe von Arzneien für Thiere. — Bekanntmachung, betreffend die 
Uebergangsstraßen für Wein, Obstmost, Branntwein, Bier und Malz, und die zu Erhebung der Uebergangs= 
stenern von Branntwein, Bier und Malz zuständigen Steuerämter. (Mit einer Beilage.) 
II Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Berechtigung der geprüften Thierärzte zu Haltung von Arznei-Vorräthen 
und die Abgaben von Arzneien für Thiere. 
In Betreff der Berechtigung der Thierärzte zur Haltung von Arznei-Vorräthen und 
der Abgabe von Arzneien für Thiere wird Folgendes verfügt: 
S. 1. 
Den geprüften Thierärzten ist auf wiederrufliche Weise unter nachfolgenden Bestim- 
mungen gestattet, die in dem beigefügten Verzeichniß angeführten Arzneimittel ausschließlich
	        
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