Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 23. November 1854. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung in Betreff der Einführung von Diöcesanspnoden in der evan- 
gelischen Landeskirche. 
Berfügungen ver Departements. Verfügung, betreffend die Erstehung der Meisterprüfung vor der be- 
absichtigten Gewerbe-Niederlassung. 
I. Unmirtelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
in Betreff der Einführung von Diöcesansynoden in der evangelischen Landeskirche. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In der Absicht, die Wirksamkeit der kirchlichen Gemeinde-Vertretung durch eine geord- 
nete Verbindung unter den einzelnen Marrgemeinderäthen einer Diöcese zu befördern und 
zu befestigen, und den Dekanen in der kirchlichen Bezirksleitung eine wünschenswerthe Unter- 
stützung durch ein aus jenen hervorgehendes Organ zu verschaffen, verordnen und verfügen 
Wir, auf den Antrag der evangelischen Synode und nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes, wie folgt:
	        
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