Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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c) Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die evangelische 
Diaconissen-Anstalt in Stuttgart. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 28. No- 
vember d. J. der zu Bildung von Diaconissen für christliche Krankenpflege in Stuttgart 
gegründeten evangelischen Diaconissen-Anstalt auf den Grund der vorgelegten Statuten die 
juristische Persönlichkeit gnävigst verliehen, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Stuttgart den 30. November 1854. 
Linden. 
8) Des Departements des Kirchen= und Schulwesené. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
Verfügung, betreffend eine Veränderung in der Einrichtung der evangelisch = theologischen 
Seminare. 
Gemäß Hböchster Entschließung vom 21. d. M. wird im Hinblick auf die dermalige, 
das Bedürfniß des Dienstes übersteigende Anzahl von verfügbaren Candidaten der erange- 
lischen Theologie und die hiedurch veranlaßten ungünstigen Anstellungs-Verhältnisse verselben 
zeitweise und unter dem Vorbehalt eines Wiederaufsteigens zu der seitherigen Aufnahmezahl, 
sobald das Bedürfniß des Dienstes es erfordern wird, nach Vernehmung der evangelischen 
Synode, verfägt: 
1) daß, unter Abänderung des §. 1. der Ministerial-Verfügung vom 15. November 
1829. die Zahl der in die theologischen Seminare, sowohl in die niederen als in 
das höhere, aufzunehmenden Zöglinge bis auf Weiteres auf Fünf und zwanzig 
beschränkt werde, 
2) daß diese Verminderung bei den im Herbst des Jahres 1855 stattfindenden Aufnah- 
men in das niedere und höhere Seminar erstmals in Kraft trete. 
Stuttgart den 23. November 1854. 
Wächter.
	        
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