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Februar.
Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die im Königreiche Hannover beste-
henden Zollstellen. 41.
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend eine verän-
derte Einrichtung der Maturitäts-Prüfung für den Besuch der Universität. 9.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Entscheidung über die Baulast an
sogenannten Cameralstraßen. 23.
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend den Austritt des Herzogthums Holstein
aus dem deutsch-österreichischen Postvereine. 30.
Ebend. Verfügung, betreffend die Festsetzung der Ertraposl= und Estafettentare. 30.
. Ministerien des Innern und der Finanzen. Verkügung, betreffend die Aichung
und die Bezeichnung der höchsten Ladungsfähigkeit der Neckarschiffe. 24.
März.
4. Königliche Verordnung, betreffend den Beitritt des Königreichs Wurttemberg zu dem
zwischen Preufien und anderen Staaten des deutschen Bundes einerseits und den Vereinigten
Staaten von Nordamerika andererseits abgeschlossenen Vertrage wegen gegenseitiger Auslieferung
flüchtiger Berbrecher. 51.
. Königliche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung des Vertrags wegen Foridauer
des Anschlusses des Großherzogthums Luremburg an den Zollverein. 39.
Minisiterium des Innern. Bekannimachung, betreffend den Beitritt des Großher,
thums Baden zu der Gothaer Convention wegen Uebernahme der Heimathlosen. 42.
Eivilsenat des K. Obertribunals. Bekanntmachung, betreffend die Schreibart der
Mrozeßschriften. 43.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Gesuche von Angestellten des.
Departements des Innern um Dienstflellen anderer Departements. 44.
Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend das zur Anwendung des Solltarifs
beim Verkehr mit Oesterreich dienende Waarenverzeichniß. 45.
Edend. Bekanntmachung, betreffend die Rübenzuckersteuer. 45.
April.
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Ausstellung und Erledigung von Ueber-
gangsscheinen zu controlepflichtigen Getränkesendungen. 49.
Mai.
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Be—
kanntmachung, betreffend den Beitritt der Grohherzoglich Badischen Regierung zu der Ueber-
éog-