Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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in Benützung des in Artikel II. dieses Vertrages für die übrigen Staaten des Deutschen 
Bundes gemachten Vorbehalts, erklären zu lassen und demgemäß die diesseltige Beitritts- 
Erklärung gegen eine entsprechende Annahme-Erklärung der Regierung der Vereinigten 
Staaten von Nord-Amerika ausgewechselt worden ist, verordnen Wir biemit, daß der In- 
halt dieses nunmehr auch für Württemberg göltigen Vertrages zur allgemeinen Kenntniß 
und Nachachtung gebracht werde. 
Stuttgart den 2. März 1854. 
Wilheimm. 
Der Justiz-Minister: 
Plessen. 
Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten: 
Neuratbh. 
Auf Befehl des Königs, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Maueler.
	        
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