Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

G6. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 23. März 1854. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung des Vertrags wegen Fortdauer 
des Anschlusses des Großherzogthums Luremburg an den Zolloerein. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Beltritt des Großherzogthums Baden 
zu der Gothaer Convention wegen Uebernahme der Heimathlosen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Bekanntmachung des Vertrags wegen Fortdauer des Anschlusses des Großher= 
zogthums Luremburg an den Zollverein. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handelsvereins einer= und 
dem Großherzogthum Luxemburg andererseits über die Fortdauer des Anschlusses dieses 
Großherzogthums an das Zollsystem des Zollvereins unter dem 3Kk. Dezember 1853 geschlos- 
sene Vertrag die Genehmigung sämmtlicher Paciscenten erhalten hat und die Ratiffcatsons=
	        
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