Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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Urkunden hierüber gegenseitig ausgewechselt worden find, so verordnen Wir hiemit, daß der 
Inhalt desselben zur allgemeinen Kenntniß gebracht werde. 
Stuttgart den S. März 1854. 
Wilhelm. 
Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten: 
Neurath. 
Der Finanz-Minister: 
Knapp. 
Auf Befehl des Königes, 
der Chef des Geheimen-Cabinets: 
Mauceler. 
Vertrag 
zwischen 
Preusten, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, 
dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Joll= und Handels- 
Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien 
Stadt Frankfurt einerfeits, und dem Großherzogthum Luxemburg andrerseits, 
wegen 
Fortdauer des Anschlusses des Großberzogthums Luremburg an das Zollsystem 
Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins. 
Bei dem bevorstehenden Ablaufe des Vertrages vom 2. April 1847, vurch welchen der 
Anschluß des Großherzogthums Luremburg an das Zollsystem Preußens und der übrigen 
Staaten des Zollvereins über den in dem Vertrage vom 8. Februar 1842 deshalb verabredeten 
Zeitraum hinaus aufrecht erhalten worden war, haben die kontrahirenden Theile in Aner- 
kennung ver wohlthätigen Wirkungen des gedachten Zollanschlusses für den Handel und 
Verkehr der beiderseitigen Unterthanen, zum Zweck der Verlängerung jener Verträge Unter- 
handlungen eröffnen lassen und deshalb zu Bevollmächtigten ernannt:
	        
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