Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

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N15. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben S tutt gar t Donnerstag den 12. October 1854. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departemento. Bekanntmachung der Bestätigung des von dem Freiherrn Wilhelm 
Victor Joseph Friedrich Wenzislaus von König zu Rnsgee errichteten Famtlienstatuts. — 
Verfügung in Betreff des gegenseitigen Gewerbebetriebs der Angehörigen der Zollvereinsstaaten und Oester- 
reichs. — Verfügung, betreffend die zwischen den Gyppsern und Zimmerleuten streitige Befugniß zu An- 
bringung hölzerner Verschaalungen. — Verfügung, betreffend die Erweiterung des Termins für die zollfreie 
Einlassung von ausländischem Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl daraus, und anderen Mühlenfablkaten. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements. 
Civilsenat ves Gerichtsbofs für den Donaukreis. 
Bekanntmachung der Bestätigung des von dem Freiherrn Wilhelm Victor Joseph Friedrich 
Wenzislaus von König zu Königshofen errichteten Familienstatuts. 
Der Freiherr Wilhelm Victor Joseph Friedrich Wenzislaus von König zu 
Königshofen hat am 28. März d. J. ein Familienstatut errichtet, kraft dessen das Ritter- 
gut Königshofen nebst allen gegenwärtigen und künftigen Zubehörden an Grundstücken auf 
auswärtigen Markungen, unter Vorbehalt der Widerruflichkelt für den Stifter, ein nach den
	        
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