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In Oldenburg") — die Aemter und die Magistrate ver Städte Oldenburg und Jever;
In Frankfurt a. M. — das Polizeiamt.
Stuttgart den 25. September 1854. Linden. Knapp.
C) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
Verfügung, betreffend die zwischen den Gypsern und Zimmerleuten streitige Befugniß zu
Anbringung hölzerner Verschaalungen.
Es ist zwischen den zünftigen Gewerben der Zimmerleute und Gypser Streit darüber
entstanden, ob die Befugniß zu Anbringung hölzerner Verschaalungen eine ausschließliche Be-
fugniß des Zimmerhandwerks bilde.
In Erwägung, daß bei beiden Gewerben das technische Geschick zur Vornahme dieser
Arbeit vorauszusetzen ist, wird hiemit auf den Grund des Art. 11 ver allgemeinen Gewerbe-
Ordnung verfügt, daß das Anbringen hölzerner Verschaalungen eine den zünftigen Gewerben
der Gypser und der Zimmerleute gemeinschaftlich zuständige Arbeit sei.
Stuttgart den 25. September 1854. Für den Minister:
Oberregierungsrath Geßler.
) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend die Erwelterung des Termins für die zollfreie Einlassung von ausländischem
Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl daraus, und anderen Mäühlenfabrikaten.
Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät wird hiedurch
unter Beziehung auf die Verfügung des Finanz-Ministeriums vom 18. October 1853
Reg. Blatt S. 424 — zur öffentligen Kenntniß und Nachachtung gebracht, daß nach einer
weiteren Verabredung unter den Zcllvereins-Regierungen die Einstellung der Erhebung des
Eingangszolls für Getreide und Hilsenfrüchte, Mehl daraus, und andere Müblenfabrikate
nämlich: geschrotene und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, gestampfte oder ge.
schälte Hirse — bis Ende Decembers d. J. ausgedehnt wird.
Stuttgart den 30. Sptember 1854. Knapp.
*) Da in dem Herzogtbum Oldenburg elne Gewerbesteuer nicht besteht, so tritt die Bescheinigung über. di
Berechtigung zum Gewerbebetriebe an die Stelle der Beschelnigung über die Abgaben-Entrichtung.
Georuckt bei G. Hasselbrink.
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