Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

N 16. 
Negierungs- Blatt 
Königreich Würtlemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 24. October 1854. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die revidirte Beschälordnung. 
Verfügungen der Departements. Gemeinbescheid in Betreff der Zulassung von zur Rechtspraris nicht 
ermächtigten Personen zur Vertretung und Vertheidigung Dritter in den bei den Bezirksgerichten anhängigen 
Civilprozeßsachen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die revidirte Beschälordnung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In der Absicht, den Perdezüchtern die Benützung der Landgestütsanstalt zu erleichtern 
und den laut gewordenen Klagen über den Beschälbetrieb der Privatbeschälhalter, der von 
der Kammer der Abgeordneten angebrachten Bitte entsprechend, abzuhelfen, ist die Beschäl- 
ordnung vom 10. April 1839 einer Revision unterworfen worden. Wir haben der bienach 
folgenden revidirten Beschälordnung, nach Anbörung Unseres Geheimen-Rathes, Unsere
	        
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