Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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(5. 25) verwendet werden, dürfen die Gefangenen nach dem Ermessen der Verwaltung 
nützliche Gegenstände, z. B. Bücher, Arbeitswerkzeuge, für sich anschaffen oder Unterstützun- 
gen an die Ibrigen absenden. Der Rest ist zu Erleichterung und Beförderung ihres ehr- 
lichen Fortkommens nach ver Entlassung zu verwenden. Eine Verwendung derselben zu 
Tilgung etwaiger früherer Verbindlichkeiten findet nicht fiatt. 
48. 
Ueber sämmtliche Ersparnisse und sonstige Geldeinnahmen jedes Gefangenen, sowie über 
seine, mit Genehmigung des Verwalters gemachten Ausgaben wird von dem Hausmeister 
Rechnung geführt, deren Einsicht dem Gefangenen auf Verlangen zu gestatten ist, und wo- 
von ibm ein — halbjährlich zu ergänzender Auszug zugestellt wird. Jeder Gefangene hat 
die Richtigkeit der ihn betreffenden Einträge in dem Abrechnungsbuche zu beurkunden. Die 
verfügbaren Gelder der Gefangenen sind auf sichere Weise verzinslich anzulegen. 
IV. Mittel für die sittliche Besserung der Gefangenen. 
8. 49. 
Alle Sonntage und an confessionellen Fest= und Feiertagen wird Vormittags je für die 
evangelischen und für die katholischen Gefangenen in der Kirche der Strafanstalt Gottesdienst 
mit Predigt, an den Nachmittagen der Sonn= und Festtage Christenlehre von einem Geist- 
lichen der Confession gehalten. Ueberdieß findet wöchentlich einmal, abwechselnd für die 
männlichen und weiblichen Gefangenen des betreffenden Glaubensbekenntnisses, eine Catechese 
statt. Vierteljäbrlich einmal wird Veichte und Abendmahl gefeiert. 
Alle nicht durch Krankheit verbinderte Gefangene der betreffenden Confession, ohne Rück- 
sicht auf ihre abweichenden religiösen Meinungen, sind bei diesen kirchlichen Uebungen anzu- 
wohnen verbunden. 
8. 50. 
Den Anfang des Gottesdienstes verkündigt ein kurzes Geläute der Glocke. 
Der Eintritt in die Kirche geschieht nach Abtbeilungen, unter Begleitung des Aufsichts- 
personals, wobei jede Begegnung der männlichen und weiblichen Gefangenen zu verbüten ist. 
Die gleiche Ordnung wird bei dem Austritte beobachtet. In der Kirche sind vie Gefangenen 
so aufzustellen, daß alle den Geistlichen im Gesichte haben, die männlichen und weiblichen 
Gefangenen aber einander nicht sehen können. Neben jeder Abtheilung nehmen die Auf-
	        
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