Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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2 Halstücher, 
2 Nastücher, 
2 Hesenträger, 
1 Kappe, 
1 Paar Lederschuhe: 
ferner erhält jeder Gefangene: 
3 Waschtücher, 
1 Kamm, 
1 irdenen Krug und Schüssel, 
1 Kleiderbürste, 
2 Schuhbürsten, 
1 Fettbüchse. 
Mit dem Leibweißzeug ist alle acht Tage, mit den Kleidern nach 6—8 Wochen zu 
wechseln. 
Die getragenen Stücke werden jedesmal der Wäsche übergeben. 
An diesen Kleidungsstücken ist ein angemessener Vorrath zu halten und der Abgang 
zu ergänzen. 
Beilage IV. 
Regulativ 
für die " 
Lagerstätte der Strafgefangenen und der Festungsarrestanten 
zu Hohen-Asberg. 
Jeder Strafgefangene und Festungsarrestant, wenn nämlich letzterer kein eigenes Bett 
mit sich bringt, erhält: 
1 Matraze, » 
1 Kopfpolßer, # mit Heu oder Stroh gefüllt, 
2 Leintücher (von gebleichter abwergener Leinwand), 
1 Teppich (im Winter deren zwei).
	        
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