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waltung und der Betrieb der der Gesellschaft gehörigen Fabriken zu Altshausen und Zütt-
lingen seither auf Rechnung der Gläubiger weiter geführt worden ist, so bat sich nun-
mehr die am 27. Juli 1854 abgehaltene General-Versammlung der Actionäre, vermöge
eines durch 648 gegen 20 Stimmen gefaßten Beschlusses, mit ver weit überwiegenden
Mebrzahl der nicht bevorzugten Gläubiger (Inhaber der im Jahr 1848—49 ausgestellten
Schuldbriefe lit. B.) zu Bildung einer neuen Actiengesellschaft vereinigt. Das Actioverms-
gen dieses neuen Vereins besteht in den genannten Zuckerfabriken nebst Zubehörden,
veren Werth im Jahr 1848 vurch gerichtlich vernommene Experten zu 1/114,699 fl. an-
geschlagen wurde und worauf jetzt nur noch die Forderungen der bevorzugten Gläubiger
(Inhaber der Schulbbriefe lit. A. von 1848—49) im Restbetrag von —:. 135,000 fl.
hopothekarisch haften; während andererseits der vurchschnittliche Jahresertrag der Fabriken
(nach Abzug des Verwaltungs-Aufwandes) in den Jahren 1888 sich auf —: 48,233 fl.
23 kr. belaufen hat.
Seine Königliche Majestät haben nun auf die unterthänigste Bitte der Direction
des neuen Vereins, welcher ebenfalls die Firma „württembergische Gesellschaft für Zucker-
fabrikation“ angenommen hat, demselben vermöge böchster Entschließung vom 28. April
auf den Grund der vorgelegten Statuten und unter dem Anfügen die landesherrliche Ge-
nehmigung gnädigst ertheilt, daß hiebei die Rechte Dritter, insbesondere derjenigen Actionäre
und Gläubiger der früheren Gesellschaft, welche dem neuen Vereine nicht angehören, be-
ziehungsweise ihren Beitritt verweigern zu können glauben, ausdrücklich vorbehalten sepn
sollen. «
Vorstehendes wird unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß nach den Sta-
tuten Stuttgart der gesetzliche Wohnsitz der Gesellschaft und daß in keinem Falle der Be-
sitzer einer Actie zu irgend einer Nachzahlung beigezogen oder Dritten gegenüber für haft-
bar erklärt werden kann.
Stuttgart den 7. Mai 1855.
Linden.