Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

18. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 22. August 1855. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betrefsend die Gleichstellung der Confessionsschullehrer mit den Volköschullehrern 
in Absicht auf Penstonsverhällnisse. — Königliche Verordnung, betreffend die Verlängerung des Plerde- 
ausfuhrverbots. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betresfend die Vollziehung des Gesetzes über die auf den 
Inhaber lautenden Schuldscheine der Ablösungskassen, vom 22. April 1855. Bekannimachung in Betreff 
eines Nachtragsvertrags zum Jurisdictionsvertrage zwischen Würltemberg und Bayern vom Jahre 1821. 
Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von den Freiherren v. Gemmingen-Guttenberg zu 
Bonfeld unteren Schlosseo errlchteten Familtenstatuto. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese6, 
betrefsend die Gleichstellung der Confessionsschullehrer mit den Volkoschullehrern in Absicht 
auf Pensionsverhältnisse. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verfügen und verordnen Wir, wie folgt:
	        
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