Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Der Ministerien des Innern und des Kriegswesens. 
Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaren für Militär-Vorspannen und Quartier-Verpflegung. 
Nachdem in Folge der ständischen Verabschiedung und böchsten Genehmigung des 
Haupt-Finanz-Etats pro 1855—58 auch für diese Periode die von der Militär-Verwal. 
tung zu leistenden, aus der Bekanntmachung vom 30. Juli 1840 (Reg. Blatt. S. 353) 
naher ersichtlichen Vergütungstaren für Militär-Vorspannen und Quartier-Verpflegung wic 
ver unverändert beibehalten worden sind, so wird dieß zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 13. September 1855. 
Für den Minister des Innern: Minister des Kriegswesens: 
Geßler. Miller. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Errichtung einer Handels= und Gewerbekammer in Heilbronn. 
In Gemäßbeit höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 11. v. M. 
wird hiemit Folgendes verfügt: 
8. 1. 
In der Stadt Heilbronn wird eine Handels- und Gewerbekammer mit den in der 
K. Verordnung vom 19. September v. J. bezeichneten Befugnissen errichtet. 
8. 2. 
Der Bezirk der Kammer umfaßt die Städte Heilbronn, Backnang, Bietigheim, Hall, 
Künzelsau und Oebringen. 
S. 3. 
Die Handels= und Gewerbekammer in Heilbronn besteht aus zwölf Mitgliedern. 
Von denselben haben vier dem Stande der Kaufleute, vier dem der Fabrikanten, und vier 
dem der kleineren Gewerbe anzugehören. 
Stuttgart den 15. September 1855. Für den Minister: 
Geßler.
	        
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