Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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c) die Katasteransätze für die Gewerbesteuer betragen.. . . . 3384,852 fl. 55kr. 
Zur Umlage der Steuersumme von 412,500 fl. kommen daher auf 100 fl. 
Katasteransatz 107 fl. 11 kr. u05hlr. 
Nachdem hienach die Jahressteuer pro 1855.—56 unter die Oberamtsbezirke auf vdie 
aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist; so werden die Oberämter ange- 
wiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen Orte . unter Zugrund- 
legung des Landeskatasters vorzunehmen, und dafür zu sorgen, daß die Unteraustheilung 
auf die Steuerpflichtigen nach den verschiedenen Katasterzweigen, je abgesondert auf das 
Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Kataster vollzogen wird. 
In Beziehung auf die instruktionsgemäße Fortführung der Gebäude= und Gewerbesteuer- 
rollen, die rechtzeitige Vornahme des Steuersatzes, die richtige Fortfübrung der Oberamts- 
Uebersichten, übereinstimmend mit den Kanzlei-Exemplaren, so wie auf die Benützungsart des 
Steuerkatasters zu der Umlage der Amtskörperschafts-Anlagen, endlich binsichtlich der recht- 
zeitigen Unteraustheilung, der sorgfältigen Ueberwachung des Einzugs und der Ablieferung der 
Steuern, werden die K. Oberämter auf die ihnen hierüber schon früher ertheilten Weisun- 
gen, insbesondere auf die Verfügung des Steuer-Collegiums vom 30. Juni 1848 (Reg. Blatt 
S. 301) verwiesen. 
Stuttgart den 19. September 1855. 
Hefele. 
Genehmigt von dem Finanz-Ministerium den 19. September 1855. 
Für den Minister: 
Sigel.
	        
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