Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 12. October 1855. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Stellung einer Anzahl von Gemeinden unter be- 
sondere Staatsaussicht. 
Versügungen der Departemento. Verfügung, betreffend die Ermächtigung der Güter-Erpedition Mühl- 
acker zu Controlirung und Abfertigung der bei derselben zum Abstoß gelangenden übergangssteuer= und controle- 
uflichtigen Gegenstände. — Verfügung, betreffend die fernere Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für 
Getreide u. s. w. Bekanntmachung, betreffend vie veränderte Bezirkseintheilung zweier Umgelds-Commis- 
sariate. Bekanntmachung, betlresfend die Vergollung der lackirten und der unächt vergoldeten oder verfil- 
berten Waaren aus unedlen Metallen im Zwischenverkehr mit Oesterreich. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Stellung einer Anzahl von Gememden unter besondere Staatsaussicht. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf den Grund des Gesetzes vom 24. Januar d. J., betreffend die Handhabung der 
Staatsaussicht über verwahrloste Gemeinden verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung 
Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt: 
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