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gegebenes Beispiel; in gewöhnlicher Rede auch srei, als
Redensart: das ist ein einsaehes r. — Recheusehler, m.
Fehler beim Rechnen begangen. — Rcchenluccht p m.
mechanisches Hillsmittel beim Rechnen. — Rechenmust,
k. Kunst des Rechnens (salsch rechnenkunst JPaul
Levana 23 — Rechenkünstler, m. Künstler im Rechnen.
— Rechenlehrer, m. Lehrer des Rechnens. — Recheumaschinc,
k. Maschine als Hilfsmittel zum Rechnen. —
Rechenmeister, m. in älterer Spr. Vorsteher, Beamter
beim Rechenwesen: rüchenmeister desz auszgühens und
desz cinnemmens, der auf die wammen und rüchnungen
acht hat Maaler; jetzt Rechenlehrer und Meister im
Rechnen. — Rechenpsennig, m. Marle in Gestalt einer
Münze beim Rechnen; bei dem alten Rechnen auf den
Linien (schon im 14. Ih., Germ. 28, 399); später beim
Kartenspiel als Spielmarke. — Rechenschulc, (. Schule
für das Rechnen; auch Buchtitel. — Rcchenschüler, m.
Schüler im Rechnen. — Rechteustist, m. Schreibstift beim
Rechnen gebraucht Keller Sinnged. 5. — Rechenstunde,
k. Unterrichtsstunde im Rechnen. — Rechentafel,
I. Tafel zum Rechnen, rechendasel Germ. 28, 398
(15. Jh.), als Blatt eines Rechentisches oder kleine Tafel
in hölzernem Rahmen; auch tabellarisch geordnete Rechenausgaben
oder Einmaleins. — Recheuntisch, m. Tisch zum
Rechnen: rechendisch Germ. a. a. O. (15. Jh.).
Rechenunterricht, m. Unterricht im Rechnen. — Rcchenwesen,
n. alles zum Rechnen Gehörige.
Rechner, m. der da rechnet; als Beamter: ealeulator
rechner Dief.; der Rechenaufgaben löst, auch der zu
rechnen versteht; frei, in gewöhnlicher Rede: er ist cin
guter rechner, weiß das Seine zusammenzuhalten oder
seinen Vorteil wahrzunehmen; da sie eine gute rechnerin
war Wieland Sylv. 7, 1. — Recchnerei, k. anhaltendes
oder wiederholtes Rechnen, mit verächtlichem Beisinne. —
Rechnung, I. Handlung des Rechnens, mhd. rechenunge,
in den verschiedenen Bed. des Verbums; Klarlegung
eines Schuldverhältnisses, bei einer Verwaltung, zwischen
Schuldner und Gläubiger: rakso rechnung Dies.;
r. geben, fubren, legen, fordern, verlangen; ämter
würen schon gut, wenn nur das rechnung thun nicht
wärc Pistorins 2, 26; er kommt. und fordert rechnung
von dem scinen Schiller Demetr. 2, 239; auf
sittliches Gebiet übertragen: (wenn wir) von jedem
sehlimmen wort gott schwere rechnung sollen geben
Königsb. Dichterkr. 187; vom verhältnis seiner bandlungen
zum gesctz die strengste rechnung abzulegen
Schiller 10, 103; zwischen Wirt und Gast: die r. sieh
gchen lassen, zahlen; ctwas auf die r. setzen; frei:
mach deinc rechnung mit dem himmcl, vogt Schiller
Tell 4, 3; sprichwörtlich: die rechnung ohne den virt
machen (Lessing Nath. 2, 1), bei seinem Plane etwas
Hanptsächliches nicht in Anschlag bringen; zwischen
Käufer und Verkäufer, in Handel und Wandel: wit
jemand rechnung haben, in r. stchen; scine rechnung
machen, ubschlicszen, fortlautende r.; hier namentlich
das in bestimmter Form gegebene Verzeichnis von
Geliefertem oder Geleistetem, mit Preisangabe: r. über
Relicterte warcn, arbeiten; cine r. machen, schreiben,
schicken, bezahlen, quitticren, durchstreichen, 2crreiszen
(wenn sie bezahlt ist); alle monat einmal, wenn die
rechnung bezahlt wird Keller Sinnged. 175; im Gegensatz
zur Varzahlung und eine eingegangene Schuld in
sich schließend: nuf r. kaufen, bestellen; etwas in r.
bringen, slellcn, schreiben; auf cines r., fur, auf eigcne,
fremde r. entnchmen, holen, arbeiten; bei Kaufleuten
mit einem in r. stehen; laufende r.; cin paar kaufleute,
bei welchen mein freund rechnung hatte Plesse
1, 8; schdung auf des empfüngers rechnung und gefahr;
in freien und bildlichen Wendungen: die rechnung
ist Zerrissen (es ist aus zwischen uns) Schiller Wallenst.
Tod 2, 5; einen strich durch die r. machen, ctwas
Rechenfehler — Rechnung.
Rechnungsablage — recht. 44
machte uns einen strich durch dic rechnung, vereitelte
unser Vorhaben; das geht, kommt auf rechnung der
umstünde; dasz der gemeine mann einen raukkricg
auf eigene rechnung trich Moltke 2, 11; — schulmäßige
Ausübung des Rechnens: r. mit benannten und
unbenannten zahlcn, buchstabenrechnung; zahlenmäßige
Festsetzung: blieben 100 000 mann vertugbar, dech
traten diese zunächst nicht in rechnung Moltte 3, 7;
frei, mit Zurücktreten des Zahlenmäßigen, Erwägung
von Gewinn und Vorteil: seine r. bei ctwas suchen,
finden; die rechnung hat im geselet (ist fehl gegangen)
HSalat 115, 6; Folgerung aus einer Gedantenreihe:
cine rcehnung machen, die rechnung trifft ein, stimmt;
meiner rechnung nach musz die sache gehen; gegen
acht uhr muszte nach meiner rechnung der vebel
tallen Hauff 9, 101; Schluß, mit dem Nebensinne des
Verlassens auf etwas: sich auf etwas r. machen; mache
auf meine freundschaft. .keine rechnung Lessing
Fab. 3, 20; auf eine recht gute frau darf ich mir nicht
rechnung muchen j. Gel. 2, 11; darf wohl nicht rechnung
machen, vor vierzehn tagen auszugehen E König
an Lessing 1773, u. a.; die Formel cinem, ciner sache
rechnung tragen ist dem franz. faire oder tenir compte
de quelque cHose nachgebildet. — Zusanmnensetzungen:
Nechuungsablage, zablegung, k. Ablegung einer Rechnung.
— Rechnungsabschluß, m. Abschluß einer Rechnung.
— Rechnnugsark, k. Art eine Rechnung zu
machen. — Rechnungsaufgabe, k. Ausgabe im Gebiet
des Rechnens. — Rechnungsbeamter, m. Beamter im
Rechenwesen. — Rechnungs eieg, m. Beleg zu einer geführten
Rechnung. — Rechnungsbuch, n. Buch in welchem
eine lausende Rechnung geführt wird. — Rechnungschler,
m. Fehler in einer Rechnung. — Rcchnuungsührer,
m. Beamter der eine fortlausende Rechnung zu
führen hat. — Rechnungsgeld, n. Geld, welches nicht
ausgeprägt ist, nach welchem nur gerechnet wird. —
Rechuungsfahr, u. Abschnitt von einem Jahre in gesihrten
echnungen oder bei Rechnungen überhaupt. —
kechunungskammer, k. Behörde über das Rechnungswesen
eines Landes. — Rechnungskunst, k. Kunst eine
Rechnung zu machen; im Plur. von den einzelnen Anwendungen
der Kunst bei der Legung einer Nechnung:
wie es sich mit ihren rechnungskunsten verhalte Keller
Sinnged. 175. — Rechuungsmünze, k. vgl. rechnungsgeld.
— Rechnungsrat, m. Rat einer Rechnungskammer:
auch Titel eines älteren Rechnungsbeomten. — Nechmungswesen,
n. alles was das Gebiet der zu führenden
oder abzulegenden Rechnungen, oder der schulmäßigen
Rechnung betrifft.
Recht, gerade, richtig, angemessen; gemeingerm. Wort,
goth. rathts, altnord. réttr, altengl. rht, riht, frief.
riucht, altsächs. ahd. mhd. reht, urverwandt zu lat.
rectus, das felbst Part. zu lat. regere gerade richten,
leulen ist. Steigerungsgrade der älteren Spr.: mit der
rechtercn hand Weist. 3, 193; zu einem viel rechtern
gott (sich wenden) Lohenstein Arm., Zuschrift; aufs
rechtest Schuppius 691, hat die neuere Spr. absierben
lassen. Bed. 1) eigentlich und ursprünglich,
gerade im Gegensatz zu schief oder krumm: daz der fuhs
selten rehte weg lauf, er lauf hescits und krummc weg
Megenberg 164, 3; mathematisch cin rechter winkel,
dessen Schenkel zu einander senkrecht sichen; davon aus
Gegensatz zu link (s. d.), von Körpertcilen, rechte hand,
achsel, brust, scite, rechter fusz, rechles bein, nuge,
ohr; für reehte hand auch substantivisch die rechte:
deine rechte sterkct mich Pf. 18, 36; mit aufgehobner
rechten Heinse Ardingh 1, 340; bisweilen starksormig:
kein goldner scepter blitzt aus seiner rechte bessing
Kleonnis 171; schwört mir das bei dicser männlichen
rechte Schiller Räub. 1, 2; in Richtungsbestimmungen:
zur rechten seite; eingangs zur rechten hand Möser
nicht mehr erwähnen; auch in anderm Sinne: las wetter Phant. 1, 15; du stebst rechterhband Grabbe 4, 60;