Full text : Deutsches Wörterbuch. Dritter Band R-Z. (3)

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gegebenes  Beispiel;  in  gewöhnlicher  Rede  auch  srei,  als
Redensart:  das  ist  ein  einsaehes  r.  —  Recheusehler,  m.
Fehler  beim  Rechnen  begangen.  —  Rcchenluccht  p  m.
mechanisches  Hillsmittel  beim  Rechnen.  —  Rechenmust,
  k.  Kunst  des  Rechnens  (salsch  rechnenkunst  JPaul
Levana  23  —  Rechenkünstler,  m.  Künstler  im  Rechnen.
—  Rechenlehrer,  m.  Lehrer  des  Rechnens.  —  Recheumaschinc,
  k.  Maschine  als  Hilfsmittel  zum  Rechnen.  —
Rechenmeister,  m.  in  älterer  Spr.  Vorsteher,  Beamter
beim  Rechenwesen:  rüchenmeister  desz  auszgühens  und
desz  cinnemmens,  der  auf  die  wammen  und  rüchnungen
acht  hat  Maaler;  jetzt  Rechenlehrer  und  Meister  im
Rechnen.  —  Rechenpsennig,  m.  Marle  in  Gestalt  einer
Münze  beim  Rechnen;  bei  dem  alten  Rechnen  auf  den
Linien  (schon  im  14.  Ih.,  Germ.  28,  399);  später  beim
Kartenspiel  als  Spielmarke.  —  Rechenschulc,  (.  Schule
für  das  Rechnen;  auch  Buchtitel.  —  Rcchenschüler,  m.
Schüler  im  Rechnen.  —  Rechteustist,  m.  Schreibstift  beim
Rechnen  gebraucht  Keller  Sinnged.  5.  —  Rechenstunde,
  k.  Unterrichtsstunde  im  Rechnen.  —  Rechentafel,
  I.  Tafel  zum  Rechnen,  rechendasel  Germ.  28,  398
(15.  Jh.),  als  Blatt  eines  Rechentisches  oder  kleine  Tafel
in  hölzernem  Rahmen;  auch  tabellarisch  geordnete  Rechenausgaben
  oder  Einmaleins.  —  Recheuntisch,  m.  Tisch  zum
Rechnen:  rechendisch  Germ.  a.  a.  O.  (15.  Jh.).
Rechenunterricht,  m.  Unterricht  im  Rechnen.  —  Rcchenwesen,
  n.  alles  zum  Rechnen  Gehörige.

Rechner,  m.  der  da  rechnet;  als  Beamter:  ealeulator
rechner  Dief.;  der  Rechenaufgaben  löst,  auch  der  zu
rechnen  versteht;  frei,  in  gewöhnlicher  Rede:  er  ist  cin
guter  rechner,  weiß  das  Seine  zusammenzuhalten  oder
seinen  Vorteil  wahrzunehmen;  da  sie  eine  gute  rechnerin
war  Wieland  Sylv.  7,  1.  —  Recchnerei,  k.  anhaltendes
oder  wiederholtes  Rechnen,  mit  verächtlichem  Beisinne.  —
Rechnung,  I.  Handlung  des  Rechnens,  mhd.  rechenunge,
in  den  verschiedenen  Bed.  des  Verbums;  Klarlegung
eines  Schuldverhältnisses,  bei  einer  Verwaltung,  zwischen
Schuldner  und  Gläubiger:  rakso  rechnung  Dies.;
r.  geben,  fubren,  legen,  fordern,  verlangen;  ämter
würen  schon  gut,  wenn  nur  das  rechnung  thun  nicht
wärc  Pistorins  2,  26;  er  kommt.  und  fordert  rechnung
  von  dem  scinen  Schiller  Demetr.  2,  239;  auf
sittliches  Gebiet  übertragen:  (wenn  wir)  von  jedem
sehlimmen  wort  gott  schwere  rechnung  sollen  geben
Königsb.  Dichterkr.  187;  vom  verhältnis  seiner  bandlungen
  zum  gesctz  die  strengste  rechnung  abzulegen
Schiller  10,  103;  zwischen  Wirt  und  Gast:  die  r.  sieh
gchen  lassen,  zahlen;  ctwas  auf  die  r.  setzen;  frei:
mach  deinc  rechnung  mit  dem  himmcl,  vogt  Schiller
Tell  4,  3;  sprichwörtlich:  die  rechnung  ohne  den  virt
machen  (Lessing  Nath.  2,  1),  bei  seinem  Plane  etwas
Hanptsächliches  nicht  in  Anschlag  bringen;  zwischen
Käufer  und  Verkäufer,  in  Handel  und  Wandel:  wit
jemand  rechnung  haben,  in  r.  stchen;  scine  rechnung
machen,  ubschlicszen,  fortlautende  r.;  hier  namentlich
das  in  bestimmter  Form  gegebene  Verzeichnis  von
Geliefertem  oder  Geleistetem,  mit  Preisangabe:  r.  über
Relicterte  warcn,  arbeiten;  cine  r.  machen,  schreiben,
schicken,  bezahlen,  quitticren,  durchstreichen,  2crreiszen
(wenn  sie  bezahlt  ist);  alle  monat  einmal,  wenn  die
rechnung  bezahlt  wird  Keller  Sinnged.  175;  im  Gegensatz
  zur  Varzahlung  und  eine  eingegangene  Schuld  in
sich  schließend:  nuf  r.  kaufen,  bestellen;  etwas  in  r.
bringen,  slellcn,  schreiben;  auf  cines  r.,  fur,  auf  eigcne,
fremde  r.  entnchmen,  holen,  arbeiten;  bei  Kaufleuten
mit  einem  in  r.  stehen;  laufende  r.;  cin  paar  kaufleute,
  bei  welchen  mein  freund  rechnung  hatte  Plesse
1,  8;  schdung  auf  des  empfüngers  rechnung  und  gefahr;
  in  freien  und  bildlichen  Wendungen:  die  rechnung
ist  Zerrissen  (es  ist  aus  zwischen  uns)  Schiller  Wallenst.
Tod  2,  5;  einen  strich  durch  die  r.  machen,  ctwas

Rechenfehler  —  Rechnung.

Rechnungsablage  —  recht.  44
machte  uns  einen  strich  durch  dic  rechnung,  vereitelte
unser  Vorhaben;  das  geht,  kommt  auf  rechnung  der
umstünde;  dasz  der  gemeine  mann  einen  raukkricg
auf  eigene  rechnung  trich  Moltke  2,  11;  —  schulmäßige
  Ausübung  des  Rechnens:  r.  mit  benannten  und
unbenannten  zahlcn,  buchstabenrechnung;  zahlenmäßige
Festsetzung:  blieben  100  000  mann  vertugbar,  dech
traten  diese  zunächst  nicht  in  rechnung  Moltte  3,  7;
frei,  mit  Zurücktreten  des  Zahlenmäßigen,  Erwägung
von  Gewinn  und  Vorteil:  seine  r.  bei  ctwas  suchen,
finden;  die  rechnung  hat  im  geselet  (ist  fehl  gegangen)
HSalat  115,  6;  Folgerung  aus  einer  Gedantenreihe:
cine  rcehnung  machen,  die  rechnung  trifft  ein,  stimmt;
meiner  rechnung  nach  musz  die  sache  gehen;  gegen
acht  uhr  muszte  nach  meiner  rechnung  der  vebel
tallen  Hauff  9,  101;  Schluß,  mit  dem  Nebensinne  des
Verlassens  auf  etwas:  sich  auf  etwas  r.  machen;  mache
auf  meine  freundschaft.  .keine  rechnung  Lessing
Fab.  3,  20;  auf  eine  recht  gute  frau  darf  ich  mir  nicht
rechnung  muchen  j.  Gel.  2,  11;  darf  wohl  nicht  rechnung
  machen,  vor  vierzehn  tagen  auszugehen  E  König
an  Lessing  1773,  u.  a.;  die  Formel  cinem,  ciner  sache
rechnung  tragen  ist  dem  franz.  faire  oder  tenir  compte
de  quelque  cHose  nachgebildet.  —  Zusanmnensetzungen:
Nechuungsablage,  zablegung,  k.  Ablegung  einer  Rechnung.
  —  Rechnungsabschluß,  m.  Abschluß  einer  Rechnung.
  —  Rechnnugsark,  k.  Art  eine  Rechnung  zu
machen.  —  Rechnungsaufgabe,  k.  Ausgabe  im  Gebiet
des  Rechnens.  —  Rechnungsbeamter,  m.  Beamter  im
Rechenwesen.  —  Rechnungs  eieg,  m.  Beleg  zu  einer  geführten
  Rechnung.  —  Rechnungsbuch,  n.  Buch  in  welchem
eine  lausende  Rechnung  geführt  wird.  —  Rechnungschler,
  m.  Fehler  in  einer  Rechnung.  —  Rcchnuungsührer,
  m.  Beamter  der  eine  fortlausende  Rechnung  zu
führen  hat.  —  Rechnungsgeld,  n.  Geld,  welches  nicht
ausgeprägt  ist,  nach  welchem  nur  gerechnet  wird.  —
Rechuungsfahr,  u.  Abschnitt  von  einem  Jahre  in  gesihrten
  echnungen  oder  bei  Rechnungen  überhaupt.  —
kechunungskammer,  k.  Behörde  über  das  Rechnungswesen
  eines  Landes.  —  Rechnungskunst,  k.  Kunst  eine
Rechnung  zu  machen;  im  Plur.  von  den  einzelnen  Anwendungen
  der  Kunst  bei  der  Legung  einer  Nechnung:
wie  es  sich  mit  ihren  rechnungskunsten  verhalte  Keller
Sinnged.  175.  —  Rechuungsmünze,  k.  vgl.  rechnungsgeld.
  —  Rechnungsrat,  m.  Rat  einer  Rechnungskammer:
auch  Titel  eines  älteren  Rechnungsbeomten.  —  Nechmungswesen,
  n.  alles  was  das  Gebiet  der  zu  führenden
oder  abzulegenden  Rechnungen,  oder  der  schulmäßigen
Rechnung  betrifft.

Recht,  gerade,  richtig,  angemessen;  gemeingerm.  Wort,
goth.  rathts,  altnord.  réttr,  altengl.  rht,  riht,  frief.
riucht,  altsächs.  ahd.  mhd.  reht,  urverwandt  zu  lat.
rectus,  das  felbst  Part.  zu  lat.  regere  gerade  richten,
leulen  ist.  Steigerungsgrade  der  älteren  Spr.:  mit  der
rechtercn  hand  Weist.  3,  193;  zu  einem  viel  rechtern
gott  (sich  wenden)  Lohenstein  Arm.,  Zuschrift;  aufs
rechtest  Schuppius  691,  hat  die  neuere  Spr.  absierben
  lassen.  Bed.  1)  eigentlich  und  ursprünglich,
gerade  im  Gegensatz  zu  schief  oder  krumm:  daz  der  fuhs
selten  rehte  weg  lauf,  er  lauf  hescits  und  krummc  weg
Megenberg  164,  3;  mathematisch  cin  rechter  winkel,
dessen  Schenkel  zu  einander  senkrecht  sichen;  davon  aus
Gegensatz  zu  link  (s.  d.),  von  Körpertcilen,  rechte  hand,
achsel,  brust,  scite,  rechter  fusz,  rechles  bein,  nuge,
ohr;  für  reehte  hand  auch  substantivisch  die  rechte:
deine  rechte  sterkct  mich  Pf.  18,  36;  mit  aufgehobner
rechten  Heinse  Ardingh  1,  340;  bisweilen  starksormig:
kein  goldner  scepter  blitzt  aus  seiner  rechte  bessing
Kleonnis  171;  schwört  mir  das  bei  dicser  männlichen
rechte  Schiller  Räub.  1,  2;  in  Richtungsbestimmungen:
zur  rechten  seite;  eingangs  zur  rechten  hand  Möser

nicht  mehr  erwähnen;  auch  in  anderm  Sinne:  las  wetter  Phant.  1,  15;  du  stebst  rechterhband  Grabbe  4,  60;