Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

26. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 17. November 1855. 
Inhal t. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Berechtigung zum Bierbrauen und Branntweinbrennen und 
zum Betriebe von Wirthschaftogewerben. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese 6, 
betreffend die Berechtigung zum Bierbrauen und Branntweinbrennen und zum Betriebe 
von Wirtbschaftsgewerben. 
Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anbörung Unseres Gebeimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Art. 1. 
Die Fabrikation von Bier und Branntwein, so wie der Betrieb von Wirtb-
	        
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