Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten, 
des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenbeiten, des Innern 
und der Finanzen. 
Bekanntmachung in Betreff des Beitritts der Königlich Württembergischen Regierung zu dem zwischen 
Oesterreich und Bayern am 2. Dezember 1851 abgeschlossenen Donauschiffahrtsvertrage. 
Nachdem die Regierungen von Oesterreich und Bayern unter dem 2. Dezember 1851 
einen Vertrag über die Regelung ver Schiffahrtsverhältnisse auf der Donau und ihren 
Nebenflüssen abgeschlossen, haben und die Königlich Württembergische Regierung viesem 
Vertrage in Folge der — in Gemäßbeit des Artikels 16 vesselben — an sie ergangenen 
Einladung und unter ständischer Zustimmung beigetreten ist; so wird ver gedachte Vertrag 
nach biezu erfolgter höchster Ermächtigung hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Stuttgart den 3. November 1855. 
Linden. Knapp. 
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, Konig von Ungarn und Böhmen re. k. 2#c. 
und Seine Majestät der König von Bayern rc. 2c. 2c. von dem Wunsche beseelt, die Hin- 
dernisse, welche bisher der freien Benützung der, Ihre Staaten verbindenden und durch- 
strömenden Flüsse entgegenstanden, zu beseitigen und dem Verkehre auf diesen Wasserstraßen 
jede mögliche Erleichterung zu gewähren, haben zur Erreichung dieses Zwecks Unterhand- 
lungen eröffnen lassen und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: 
Seine Majestät ver Kaiser von Oesterreich: 
Herrn Felir Fürsten zu Schwarzenberg. Großkreuz des Kaiserlich 
Oesterreichischen Leopold= und des Franz Joseph-Ordens, Ritter des 
militärischen Marien-Theresien-Ordens 2c. Seiner K. K. Aposlolischen 
Majestät wirklichen geheimen Rath und Kammerer, Feldmarschall-Lieu- 
tenant, Ministerprässdenten und Minister des Kaiserlichen Hauses und 
der auswärtigen Angelegenbeiten 2c., und
	        
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